
© Bernd Paulitschke
Fünf Fragen zum Markt: Was zahlen die Händler, was darf verkauft werden?
Wochenmarkt
Im kommenden Jahr will die Stadtverwaltung wieder die Ausrichtung des Wochenmarktes übernehmen. Dazu werden nicht nur zwei zusätzliche Kräfte eingestellt – es braucht auch eine Marktordnung.
Der Wochenmarkt sorgt in Schwerte für mehr Kundschaft in der Fußgängerzone. Vor mehr als 20 Jahren gab die Stadtverwaltung die Ausrichtung des Marktes an eine private Firma weiter.
Jetzt soll sie in städtische Hände zurückkehren. Doch dazu muss zunächst eine Marktordnung beschlossen werden. Die regelt Vieles, wirft aber auch Fragen auf.
? Kann die Stadt mit ihrem bisherigen Personal den Markt ausrichten?
Nein, es ist beabsichtigt, dass zwei Personen als Marktaufsicht eingestellt werden. „Die anfallenden Personalkosten werden voraussichtlich durch die Gebühreneinnahmen gedeckt“, heißt es in der Vorlage für den Rat.
? Was zahlen die Händler an Gebühren für ihre Marktstände?
Das ist in der Marktordnung konkret geregelt. Unterschieden wird zwischen Händlern, die immer kommen, den Dauerhändlern und Anbietern, die vereinzelt am Schwerter markt teilnehmen, den Tageshändlern.
- Tageshändler mittwochs: 0,80 Euro je angefangenen Quadratmeter
- Tageshändler samstags: 1,10 Euro je angefangenen Quadratmeter
- Dauerhändler mittwochs: 0,60 Euro je angefangenen Quadratmeter
- Dauerhändler samstags: 0,90 Euro je angefangenen Quadratmeter
- Dauerhändler mittwochs und samstags: mittwochs 0,50 Euro und samstags 0,70 Euro
Alle Preise gelten zuzüglich der Mehrwertsteuer. Außerdem müssen Strom und Stromanschluss extra bezahlt werden.
? Was darf eigentlich auf dem Markt verkauft werden?
Auch das ist genau geregelt, zum einen in der Gewerbeordnung, zum anderen in der Marktordnung. Das Gesetz erlaubt auf dem Wochenmarkt den Verkauf von Lebensmitteln und selbst produzierten alkoholischen Getränken sowie Obst und Gartenbauprodukte, rohe Naturerzeugnisse, Produkte der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei.
In Schwerte sind darüber hinaus eine ganze Reihe von Produkten, wie Haushaltswaren, Kurzwaren, Blumenarrangements, Toilettenartikel oder Kleintextilien zugelassen.
? Was ist mit Bratwurststand oder Reibekuchen?
„Zubereitete Speisen und alkoholfreie Getränke zum alsbaldigen Verzehr dürfen nur aus Verkaufseinrichtungen mit Lebensmitteln als Nebenleistung verabreicht werden“, heißt es in der neuen Marktordnung.
Doch es gebe eine Öffnungsklausel für die bestehenden Stände. Auf Reibekuchen und Bratwurst müssten die Marktbesucher nicht verzichten, betont Kämmerer Niklas Luhmann, zu dessen Dezernat auch der Markt gehört.
? Wer bestimmt, wer wo stehen darf?
Dafür ist die neue Marktaufsicht beim Ordnungsamt der Stadt zuständig. Die weist den Händlern die Plätze zu.
Ist mit Überzeugung Lokaljournalist. Denn wirklich wichtige Geschichten beginnen mit den Menschen vor Ort und enden auch dort. Seit 2007 leitet er die Redaktion in Schwerte.
