Marienkrankenhaus Schwerte verschärft Besuchsregeln bereits ab Samstag
Steigende Corona-Zahlen
Die Infektionszahlen steigen wieder: Das Marienkrankenhaus in Schwerte hat nun beschlossen, die Besuchsregeln zu verschärfen, um Patienten und Mitarbeiter besser zu schützen.

Das Marienkrankenhaus verschärft seine Besuchsregeln. © Heiko Mühlbauer
Die Zahl der Corona-Infektionen in Schwerte steigt in den letzten Wochen wieder an. Die Landes- und Bundesregierung haben geltende Schutzmaßnahmen verschärft. Ab dem 25. November gilt eine neue Corona-Schutzverordnung, bei der vor allem die Hospitalisierungsrate eine Rolle spielen wird.
2G+ Regel im Marienkrankenhaus
Aus diesen Gründen werden die Corona-Regelungen im Marienkrankenhaus geändert, um die Patientinnen und Patienten sowie die Mitarbeitenden besser zu schützen, wie das Krankenhaus nun mitteilt.
„Im Süden und Osten sind die Infektionszahlen explodiert. Wir wollen frühzeitig die Reißleine ziehen, um eine solche Situation bei uns zu verhindern“, berichtet Geschäftsführer Jürgen Beyer.
Ab Samstag (20.11.) gilt für Besucher die Regel 2G+. Zutritt zum Krankenhaus haben dann nur noch Genesene und Geimpfte mit einem höchstens 24 Stunden alten Schnelltest. Die Kontrollen an den Eingängen werden entsprechend verschärft. Ausnahmen sind im Individualfall aber weiterhin möglich, wenn die behandelnden Ärzte oder Pflegefachkräfte aus medizinischen Gründen ihre Zustimmung geben.
Auch gilt für Veranstaltungen in der Klinik – zum Beispiel für Kurse der Elternschule – ab Samstag die Regel 2G+, zudem bleibt das Bewegungsbad im Untergeschoss der Klinik in der Goethestraße weiterhin geschlossen.
Darüber hinaus gilt es, in den Kliniken die Hygieneregeln einzuhalten. Im Krankenhaus herrscht während des gesamten Aufenthaltes im Gebäude Maskenpflicht, auch auf die Handdesinfektion und das Einhalten der Abstände wird hingewiesen. Um an die Regeln zu erinnern, müssen sich die am Eingang kontrollierten Gäste zunächst im Dienstzimmer auf den Stationen melden, bevor sie die Patientenzimmer betreten dürfen.