Häftling versteckt Cannabis im Intimbereich Muss er nun länger in der JVA Schwerte bleiben?

Häftling versteckt Cannabis: Muss er nun länger im Gefängnis bleiben?
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Bei einer Kontrolle am 3. April verbarg der Insasse (43) das Tütchen mit 0,4 Gramm Marihuana vermeintlich geschickt in seinem Intimbereich. Er hatte Pech. Auch dort wurde es entdeckt. Und das hatte nicht nur disziplinarische Folgen für den 43-Jährigen mit 28 Voreintragungen im Strafregister.

In seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht verlor der Mann, der im Schwerter Gefängnis eine dreijährige Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung verbüßt, nicht viele Worte, sondern nickte den Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Drogen förmlich ab. „Wurde gefunden, ist so, war für den Eigenkonsum.“

Verlängerte Haft ohne Bewährung

Was seine Zukunft nach der Entlassung im kommenden Jahr betraf, zeigte er sich etwas kommunikativer: Er bemühe sich um eine Therapie, wolle von den Drogen und von seinem alten Umfeld weg.

Die sehr geringe Menge einer „weichen Droge“ und der Umstand, dass er seine Schuld bereits direkt nach dem Fund in der JVA einräumte, sprachen für den Angeklagten. Auf der anderen Seite standen jedoch die zahlreichen Vorstrafen. Er wurde zu weiteren zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, wobei die Verbüßung zugunsten einer Therapie zurückgestellt werden kann. Eine Entscheidung, die er ohne mit der Wimper zu zucken hinnahm. Das Urteil wurde umgehend rechtskräftig.

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