Das Fachwerkhaus an der Kampstraße 15 wird unter Denkmalschutz gestellt. In dem verfallenen Haus wohnt niemand mehr. © Heiko Mühlbauer
Stadtentwicklung
Aus marodem Fachwerkhaus in der Schwerter City wird ein Denkmal
Ein altes und schlecht erhaltenes Fachwerkhaus in der Schwerter Innenstadt wird unter Denkmalschutz gestellt. Das sorgt nicht nur beim Besitzer für größere Bedenken.
Ein Schmuckstück ist das Fachwerkhaus an der Kampstraße 15 nicht gerade. Schon lange wurde nichts mehr an dem Gebäude gemacht. Fenster sind zugeklebt, der Dachstuhl sieht schwer sanierungsbedürftig aus. Hier wohnt offensichtlich niemand mehr.
Dennoch soll das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden. Der Bauausschuss stimmte am Mittwoch (28.4.) zu, das Gebäude in die Denkmalliste einzutragen.
Das Haus sei bedeutend für die Geschichte, da es ein Beispiel einer stetig abnehmenden Zahl überlieferter Handwerkerhäuschen vorindustrieller Zeit in Südwestfalen sei, sagt Natalie Mülder von der Unteren Denkmalbehörde. Die ist bei der Stadt Schwerte angesiedelt.
Denkmalschutz ist seit 2018 Thema
Seit 2018 wird um den Denkmalschutz für das Gebäude gerungen. Mehrere Ortstermine mit dem Besitzer, der Stadt und dem Landschaftsverband, der in dieser Frage federführend ist, fanden statt. Dabei war die Ausgangsklage klar: Der Landschaftsverband rät zum Eintrag in die Denkmalliste, der Besitzer lehnt das mit aller Vehemenz ab.
Rechtlich hat er aber wenig Handhabe: Wenn der Denkmalwert eines Gebäudes festgestellt ist, handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung. Einzige Bedingung für die Eintragung einer Sache in die Denkmalliste ist deren Denkmaleigenschaft.
Das Haus ist kein Einzelfall
Eigentlich ist damit alles klar und die politische Entscheidung ist eine Formsache. Dass es im Bauausschuss dazu dann doch eine längere Diskussion gab, liegt wohl auch daran, dass die Kampstraße 15 in Schwerte kein Einzelfall ist.
Am Objekt Reichshofstraße 95 in Westhofen kann man sehen, dass die Eintragung einer Bruchbude in die Denkmalliste nicht unbedingt zu einer Verbesserung der Situation führt. Denn der Denkmalschutz sorgt dort für den Erhalt des verfallenen Hauses, nicht aber dafür, dass es saniert wird.
Eigentümer sind verpflichtet, Gebäude instand zu halten
Grundsätzlich sind die Eigentümer verpflichtet, das Gebäude instand zu halten, so Denkmalexpertin Natalie Mülder: „Die Frage, inwiefern es wirtschaftlich zumutbar ist, das ist einzelfallabhängig.“
Und Stadtplaner Christian Vöcks ergänzte: Denkmalschutz müsse nicht immer so negativ bewertet werden. „Das wird ja auch für den Besitzer steuerlich und fördermittelmäßig interessant.“
Auch die Nachbargebäude sind teilweise renovierungsbedürftig. Andere Häuser in dem Viertel wurden liebevoll saniert. © Heiko Mühlbauer
Aber was passiert wenn der Eigentümer dennoch nichts macht? Oder auch finanziell gar nicht in der Lage ist zu sanieren?
In der Innenstadt gilt die Gestaltungssatzung: Die ermöglicht der Stadt im äußersten Fall, das Gebäude zu enteignen. Doch das sieht Stadtplaner Vöcks derzeit nicht als Alternative. Zunächst müsse man mit dem Eigentümer sprechen. Denn ob Enteignung oder Kauf, wenn das Haus der Stadt gehören würde, wäre die in der Pflicht, es zu enthalten.
Niedrige Deckenhöhen erschweren Nutzung
Und dann bleibt da immer noch die Frage der Nutzung. Denn das Haus aus dem frühen 19. Jahrhundert hat zum Beispiel die damals üblichen Deckenhöhen und Raumgrößen. Das macht eine Nutzung als Wohnraum schwierig.
Überhaupt sei die Frage der Nutzung eine der Kernfragen beim Denkmalschutz: „Die Denkmalbehörde ist kompromissbereit, die Gebäude können ja nur erhalten werden, wenn sie auch genutzt werden“, so Mülder.
Letztlich stimmte der Bauausschuss der Eintragung zu. Eine Entscheidungsfreiheit hatte er nach Paragraf 3 des Denkmalschutzgesetzes aber nicht.
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