Im Jahr 2015 beschäftigte sich der Rat der Stadt Schwerte erstmals mit dem Umbau des Hospizes. Das alte Gebäude, einst ein Wohnhaus, war für die neuen Anforderungen an ein Hospiz zu klein geworden. Ein Bettenaufzug war nicht vorhanden und auch die Kapazität mit fünf Zimmern arg begrenzt.
Doch schon während des Bebauungsplanverfahrens hatte zumindest eine Nachbarin eine Klage gegen die Baupläne angekündigt. 2017 beschloss der Rat schließlich den Bebauungsplan Hohe Heide. Doch damit konnte noch lange nicht mit dem Bau begonnen werden. Denn ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht schloss sich an.
2021: Das erste Urteil
Im August 2021 urteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Das Hospiz darf ausgebaut werden. Die Nachbarin beziehungsweise ihr Sohn betrieben den Rechtsstreit jedoch weiter und zogen zur nächsten Instanz. Erfolglos, wie nun endgültig entschieden wurde. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.
Das Schwerter Hospiz kann weiter umgebaut werden, die Baugenehmigung durch die Stadt ist rechtens. „Wir wurden durch die Entscheidung des OVGs bestätigt. Ich freue mich sehr für das Hospiz und die wichtige Arbeit, die dort geleistet wird“, kommentierte Bürgermeister Dimitrios Axourgos.
Und der Leiter des Bauordnungsamtes, Stefan Erdmann, betonte: „Wir haben die Angelegenheit sehr sorgfältig bearbeitet und geprüft und dabei alle relevanten Belange und Interessen, sowohl die der Nachbarin als auch die der Bauherrin, genau unter die Lupe genommen.“

Hospiz-Initiative ist erleichtert
Große Erleichterung herrschte vor allem beim Vorstand der Hospiz-Initiative. Schließlich war man mit dem Baubeginn nach dem erstinstanzlichen Urteil ins Risiko gegangen. „Wenn sorgfältige und lange Planungen erfolgt sind, eine herausfordernde Finanzierung aufgebaut und abgesichert ist und dann eine solche Klage kommt, steht mit einem Schlag alles wieder in Frage und zwingt dann zu einer neuen Bewertung aller Umstände. Das kostet viel Zeit und auch Geld, denn ohne rechtlichen Beistand ist man in den Wirren des Baurechts als Laie doch recht hilflos“, so die Initiative in einer Pressemitteilung.
Nahezu vier Jahre wurden benötigt, um Lösungen auch mit den Nachbarn zu suchen, die Rechtslage neu zu bewerten, sich über die Risiken eines Baubeginns klar zu werden und am Ende die Entscheidung zu treffen, am geplanten Umbau festzuhalten.
Nach dem für das Hospiz zu 100 Prozent positiven Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wurde der Umbau gestartet. „Der Richter dort hat in der Verhandlung penibel und detailreich alle Auswirkungen des Hospizbetriebes auf das Wohnen und die Nachbarschaft abgefragt und überprüft“, berichtet Helmut Bernhardt, Geschäftsführer des Hospizvereins.
Das deutliche Urteil des Verwaltungsgerichtes habe den Hospizverein dann auch bewogen, mit dem Bau anzufangen. „Ein gegebenenfalls noch bestehendes Restrisiko haben wir als tragbar eingeschätzt“, erklärt Jochen Bösel-Agel, Vorstandsvorsitzender.
Antrag auf Berufung
Die Nachbarin sah das offensichtlich anders und stellte beim Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Berufung. Damit verband sich erneut eine gewisse Unsicherheit für die Hospiz-Initiative, die sich dann aber durch die Gerichtsentscheidung in Luft auflöste.
Hospize, ähnlich dem Schwerter Haus, haben so auch in reinen Wohngebieten ihren Platz. Heute, wo das Hospiz nahezu fertig umgebaut ist und es bald der Öffentlichkeit vorgestellt werden kann, blicken der Vereinsvorstand und auch die Hospizleitung optimistisch nach vorne.
Jochen Bösel-Agel hat auch noch eine Botschaft an die Nachbarin: „Es ist das Recht eines jeden, Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir tragen niemandem etwas nach und wünschen uns eine gute Nachbarschaft, so wie sie eigentlich schon lange besteht, denn Zuspruch, Ermunterung und Unterstützung hatte das Schwerter Hospiz auf der Heide und rund um den Alten Dortmunder Weg immer – auch für den und beim Umbau.“
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