Heizkostenpauschale, Dezember-Soforthilfe oder Gaspreis-Bremse: Allein die Zahl der Begriffe, die in der Bundesregierung diskutiert werden, um die Deutschen zu entlasten, ist beeindruckend.
Und sie zeigen, wie groß die Sorge ist, dass das Heizen im Winter viele Menschen in Deutschland finanziell zu stark belasten könnte. Erste Maßnahmen galten dem stark verteuerten Gas, am Dienstag (13.12.) gab das Bundeswirtschaftsministerium dann bekannt, dass auch Haushalte, die mit Öl und Holz-Pellets heizen, entlastet werden sollen.
Nachtstromheizung
Damit sind alle Heizarten abgedeckt, die ihre Energie aus dem Verbrennen von fossilen Brennstoffen ziehen. Doch es gibt auch die Menschen, die sich beim Hausbau bewusst gegen diese Energie-Träger entschieden haben.
Dazu gehört Brigitte Purmann. Ihr Haus ist 32 Jahre alt und damals setzte das Bauunternehmen auf eine Ausstattung mit einer Nachtstromheizung. Die Stromanbieter sahen damals im Nachtstrom eine Möglichkeit, ihren Strom auch in Zeiten geringerer Auslastung loszuwerden – der Einbau wurde gefördert.
Nachtspeicherheizungen erzeugen Wärme, wenn allgemein gerade wenig Strom verbraucht wird, also in der Nacht, wenn Niedrigtarife gelten. Die Wärme gibt die Heizung dann am Tag ab, wenn man sie benötigt.
Neben dem niedrigen Preis haben Nachtstromheizungen den Vorteil, dass sie bis auf einen zweiten Stromzähler keinerlei Technik im Haus benötigen und praktisch wartungsfrei sind.
Strompreisdeckel
Doch der Vorteil des geringen Preises schwindet derzeit. Denn Strom wird ebenfalls immer teurer. Erst im Juni hatten die Purmanns eine kräftige Strom-Preiserhöhung ihres Anbieters bekommen.
Deshalb würde sich Brigitte Purmann auch über eine staatliche Maßnahme freuen, die ihre Heizkosten deckeln. Doch die gibt es aktuell noch nicht. „Uns hat man vergessen“, sagt die Schwerterin empört.
Nicht ganz, denn es tut sich langsam etwas, wie eine Anfrage beim Bundeswirtschaftsministerium ergab. Demnach ist ein Strompreisdeckel für März 2023 im Gespräch, parallel zum Gaspreisdeckel. Ab März möchte der Staat dann die Strompreise ab 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und bis zu 80 Prozent des Vorjahresverbrauches übernehmen.
Besonders gut für Stromheizer wie Brigitte Purmann: Dieser Strompreisdeckel wird dann ab dem 1. März auch rückwirkend zum 1. Januar gelten. Damit wird es zwar für Stromkunden keine Dezember-Soforthilfe wie für Gaskunden geben – dafür sind sie aber ab Januar mit Gas-, Öl-, oder Pellet-Verbrauchern gleichgestellt.
Das gilt für Stadtwerke-Kunden
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Gas-Kunden der Stadtwerke Schwerte müssen sich übrigens um nichts kümmern, um die Soforthilfe für den Dezember. Wer mit den Stadtwerken ein SEPA-Lastschriftmandat vereinbart hat, wird einfach kein Geld abgebucht.
Wer seine Abschlagszahlungen selbst regelt, wird gebeten, für Dezember einfach keine Abschlagszahlungen zuleisten. Bei Kunden, die bereits gezahlt haben, wird das Geld im kommenden Jahr verrechnet.