Auf bislang nicht bekannte Weise soll ein Mann aus Unna im Sommer 2021 in Schwerte an die Daten für das Tan-Verfahren eines Fremden gelangt sein. Der 33-Jährige soll die Daten sehr zeitnah verwendet und sich in der Zeit vom 1. bis zum 26. Juli damit mehr als 18.000 Euro auf sein Konto überwiesen haben.
Computerbetrug ist strafbar
Sollte der Unnaer das tatsächlich getan haben, hätte er sich in rechtlicher Hinsicht wegen Computerbetruges strafbar gemacht. Der Mann sollte sich nun zur Klärung des Sachverhaltes im Amtsgericht Schwerte verantworten.
Doch der Platz auf der Anklagebank blieb, auch nachdem der Beginn der Sitzung längst überschritten war, leer. Die Richterin erließ daraufhin auf Antrag der Vertreterin der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro.
Der 33-Jährige, der bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, also keine Vorstrafen hat, kann die 3.000 Euro zahlen und das Urteil damit rechtskräftig werden lassen oder Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. In diesem Fall käme es zu einer erneuten Verhandlung im Amtsgericht. Erscheint der Schwerter dann wieder nicht, würde der Einspruch gegen den Strafbefehl wahrscheinlich verworfen.
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