Haus Am Winkelstück zwangsversteigert Kein Schnäppchen und der Zuschlag bleibt ungewiss

Haus Am Winkelstück zwangsversteigert – doch der Zuschlag bleibt ungewiss
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Es war eng im Saal 103 des Schwerter Amtsgerichts: 25 Gäste, damit waren die wenigen Zuschauerreihen komplett besetzt. „Kann man mal ein Fenster aufmachen?“, fragte eine Frau aus der ersten Reihe. Man kann, denn so eine Zwangsversteigerung ist auch eine Verkaufsverhandlung und die Bieter sind schließlich die Kunden.

Haus Am Winkelstück

Unter den Hammer kam am Montag (13.3.) ein Zweifamilienhaus Am Winkelstück in Villigst: fast 1.000 Quadratmeter Grundstück mit zwei relativ kleinen Wohnungen, die insgesamt 127 Quadratmeter Wohnraum ergeben. Das Haus stammt nach Ansicht des Gutachters aus dem Jahr 1958. Hier wohnt schon länger niemand mehr und wenn man das Gebäude retten wolle, müsse man hier schon einiges machen, so das Gutachten.

Rechtspflegerin Christina Dörnbrack leitet die Zwangsversteigerung im Schwerter Amtsgericht.
Rechtspflegerin Christina Dörnbrack leitet die Zwangsversteigerung im Schwerter Amtsgericht. © Heiko Mühlbauer

Das Besondere an der Versteigerung: Das Haus kommt gleich zweimal unter den Hammer. Zum einen in einer normalen Zwangsversteigerung, zum anderen bei einer Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Denn das Haus gehört zwei Brüdern, die sich nicht über den Verkauf einigen können. Einer von ihnen saß im Gerichtssaal und bangte mit. Denn schließlich ist es auch sein Geld, das eingenommen wird.

Nur ein Zuschlag möglich

„Natürlich kann das Haus nur einmal versteigert werden“, erklärte Christina Dörnbrack. Die Rechtspflegerin leitete die Versteigerung. Deshalb riet sie den Anwesenden, auf die reguläre Zwangsversteigerung zu bieten. Der Unterschied in den beiden Verfahren: Nur der abwesende Bruder hat Schulden, aufgrund derer sein Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragt hatte.

Deshalb beantragte er die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Weil aber auch Rechnungen über die Grundbesitzabgaben offen blieben, beantragte die Stadt eine reguläre Zwangsversteigerung. Ein Umstand, der im Laufe des Vormittags noch wichtig werden sollte.

Die Runde der Bieter bestand neben einem Privatmann überwiegend aus Investoren. Meist zu zweit, manche mit dem Handy offensichtlich mit einem Entscheidungsträger verbunden. Immobilieninteressenten, die sich hier ein Schnäppchen erhofften, wurden am Ende enttäuscht.

Dabei begann alles mit sehr moderaten Geboten. Eine halbe Stunde durfte man bieten. „Aber anders als bei Ebay wird nicht danach sofort die Auktion geschlossen“, erklärte Christina Dörnbrack. Eigentlich müssten nur die rund 9.000 Euro Steuern und Forderungen geboten werden. Denn ein erster Versteigerungstermin mit Mindestgeboten scheiterte. Wenn es aber weniger als 30 Prozent würde, werde sie keinen Zuschlag geben, kündigte Dörnbrack an.

Privatmann eröffnete

Ein Privatmann eröffnete den Reigen der Gebote mit 120.000 Euro. Angesichts des Schätzwertes im Gutachten von 392.000 Euro wäre das ein Schnäppchen geworden. Doch schon das zweite Gebot lag bei 180.000 Euro. Der offensichtlich einzige private Bieter war dann auch schnell aus dem Rennen, Vier Investoren belauerten sich gegenseitig und überboten sich. Für 301.000 Euro ging der Zuschlag dann an ein Brüderpaar aus Borken. Das heißt, der vorläufige Zuschlag.

Widerspruch gegen Gebote

Denn ein Bieter wollte sich trotz unterlegenen Gebotes nicht geschlagen geben. Bei 291.000 Euro war er raus, um dann aber Widerspruch gegen alle anderen Gebote einzulegen. Eine Begründung dafür will er schriftlich nachreichen.

Um 10.55 Uhr war die Verhandlung geschlossen, in 14 Tagen gibt es einen Zuteilungstermin. Dann wird sich auch herausstellen, ob die Widersprüche tatsächlich greifen. Denn anders als seine Konkurrenten gab jener Bieter auch ein Gebot für die Zwangsversteigerung zur Aufhebung eine Gemeinschaft ab. Das betrug aber nur schlappe 118.000 Euro.

Vermutlich hofft der Bieter, dass die andere Versteigerung für ungültig erklärt wird und er so das Grundstück zum Schnäppchenpreis mitnehmen kann. Ein Coup, der vor allem zulasten des Eigentümers ginge. Denn die minimalen Schulden, die Stadt und Gläubiger geltend machen, betragen keine 10.000 Euro.

290 Euro Bodenrichtwert

Und ob der Bieter hier ein Schnäppchen macht, ist auch fraglich. Der Bodenrichtwert am Winkelstück wird mit 290 Euro pro Quadratmeter angegeben. Und die Altimmobilie wies laut Gutachten einige Tücken auf. So waren die Wände feucht und es gab nicht professionell ausgeführte Renovierungsarbeiten. Das Grundstück macht teilweise einen recht vernachlässigten Eindruck, zudem weist das Gebäude einen Unterhaltungsstau auf und es sind teilweise noch von einer begonnenen Renovierung Restarbeiten erforderlich. So steht es im Gutachten.

Bieterwettstreit

Beim ersten Versteigerungstermin wäre das Haus übrigens deutlich günstiger zu haben gewesen. Damals gab es aber ein Mindestgebot, dass die Interessenten offensichtlich abschreckte. Das lag aber deutlich unter dem Preis, zu dem Haus und Grundstück jetzt weggingen. „Das passiert oft“, sagte Christina Dörnbrack am Montag. Zuerst seien die Investoren abgeschreckt vom Mindestgebot, wäre das aber aufgehoben, gehen sie im Bieterwettstreit oft darüber hinaus.

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