Faktencheck zum Schwerter Zaun gegen Flüchtlinge
Behauptungen im Internet
Der Stacheldrahtzaun, mit dem ein Unternehmer in Schwerte sein Grundstück in Richtung eines Flüchtlingsheims abgrenzt - er bewegt die Menschen: Auf unserer Internetseite und unserem Facebook-Profil haben uns zahlreiche Kommentare dazu erreicht. Dabei kamen viele Behauptungen auf - hier gibt es unseren Faktencheck.

Der sogenannte Spanischen Reiter ist genau genommen eine Landkriegsbarriere und kein Zaun.
"Die Firma musste ihr Betriebsgelände auch aus haftungsrechtlichen Gründen schützen", schreibt ein Kommentator. Nein, bei dem umstrittenen Gelände handelt es sich nicht um ein Betriebsgelände. Die Firma habe das Wohnhaus, das einst zu einer Nachbarfirma gehörte, selbst erworben, erklären die Nachbarn. Das umstrittene Gelände sei ein Teil des Hofes dieses Wohnhauses. Es verfügt über keinen Zugang zum benachbarten Betriebsgelände. Es kann auch nicht befahren werden, es sei denn man fährt über die Einfahrt des Flüchtlingsheims dorthin.
„Das passiert, wenn man Menschen ständig Flüchtlinge vor die Nase setzt und sie dann mit dem Thema allein lässt.“ Der Erbauer des Zauns habe das Haus selbst an die Stadt als Flüchtlingsunterkunft für einen guten Preis verkauft, erklärte die Stadt auf Nachfrage. Warum er einen Teil des Hofes behalten hat, darüber kann nur spekuliert werden. Zudem kümmern sich Helfer des Arbeitskreises Asyl um die jungen Männer. Außer dem Streit um den Zaun gab es nach Angaben der Mieterin, die über den Flüchtlingen in dem Haus wohnt, bislang keine nennenswerten Probleme mit den Bewohnern.
"Es handelte sich lediglich um einen Zaun, um ein Grundstück einzufrieden." Nein, bei dem Bauwerk handelt es sich um einen Spanischen Reiter. Das ist eine Landkriegsbarriere, die historisch gegen Bodentruppen und Reiterei eingesetzt wurde. Heute wird sie auch bei militärischen Straßensperren verwendet.
"Auf meinem Grundstück darf ich machen, was ich will." Nein. Ich muss die Bauordnung einhalten und ich darf andere nicht gefährden. In Minden hatte eine Frau, deren Garten hinter einem Sportplatz liegt, auf ihrem Grundstück Nato-Draht ausgelegt, damit niemand über den Zaun klettern und ihren Garten betreten konnte. Das hätten die Sportler immer wieder getan, um verschossene Bälle wieder zu holen. Das Verwaltungsgericht Minden verbot diese Barriere. Denn auch wenn jemand unbefugt ein Grundstück betritt, darf ich ihn nicht bewusst einer Gefahr aussetzen, vor allem wenn es um Jugendliche und Kinder geht, schrieben die Richter damals. Az: 11 L 603/03.
"Die betroffene Firma ist ein alteingesessener Klempnerbetrieb." Nein, bei Hesse handelt es sich um ein Kaltprofilhersteller an der Binnerheide. Er hat nichts mit dem örtlichen Installationsbetrieb gleichen Namens zu tun. Bei dem gingen wegen der Namensgleichheit am Freitag E-Mails mit Drohungen ein.