Ein Wolf steht in einem Gehege vom Wildpark Neuhaus im Solling. Rechts oben: Peter Lautz, rechts unten: Peter Blanché.

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Wolfsbefürworter und -Gegner kritisieren neue Wolfsverordnung

rnWolfsgebiet Schermbeck

So sehr das Wolfsrudel in Schermbeck Befürworter und Gegner auch polarisiert - in einem Punkt sind sich Peter Lautz und Peter Blanché einig: in der Enttäuschung über die neue Wolfsverordnung.

Schermbeck

, 29.03.2022, 12:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Vereinfachen sollte die Verordnung „den Umgang mit unerwünschtem oder problematischem Wolfsverhalten“ laut Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Dass das gelingt, daran haben sowohl die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe aber auch der Rheinische Landwirtschafts-Verband ihre Zweifel.

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Peter Blanché von der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe kritisiert: „In zentral wichtigen Punkten wurde auf eine klare, eindeutige Formulierung verzichtet.“ Die Tatbestände, für die eine Vergrämung des Wolfs zugelassen werden sollen, seien zu ungenau formuliert. Auch die Erlaubnis für Weidetierhalter, Wölfe zu vergrämen, die sich Weidetieren näherten, sei „sinnlos“: „Tierhalter haben dazu in der Regel weder die Qualifikation noch die geeigneten Mittel.“

Formulierungen der Wolfsverordnung zu unkonkret

Auch die Formulierung, dass eine Entnahme eines Wolfs zur „Vermeidung ernster wirtschaftlicher Schäden“ ermöglicht werden soll, sei zu unkonkret, so Blanché. „Es ist bedauerlich, dass die konstruktive Zusammenarbeit der Verbände mit dem Umweltministerium, die in der Vergangenheit meist gut funktioniert hat, diesmal leider nicht erfolgt ist. Die von uns in der Verbändeanhörung und im Gespräch mit

der Ministerin angesprochenen Punkte, bei denen es fast ausnahmslos um Konkretisierungen ging, wurden praktisch nicht berücksichtigt“, so Nicole Kronauer vom Vorstand der Gesellschaft.

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Der Wolfsverordnung NRW fehlten im Vergleich zum niedersächsischen Vorbild „konkrete Regelungen zur Entnahme auffälliger Wölfe, etwa nach zweimaligem Überwinden von Herdenschutzmaßnahmen oder zur Sicherung der Schafhaltung auf Hochwasser-Schutzdeichen“, kritisiert hingegen der Rheinische Landwirtschaftsverband als Interessensvertreter für Weidetierhalter.

„Zusätzliche bürokratische Hürden“

Weiterhin müsse im Einzelfall über die Entnahme von problematischen Wölfen entschieden werden. Anders als im Entwurf sei die Verordnung „um zusätzliche bürokratische Hürden erweitert“ worden. So soll selbst ein reines Vergrämen von Wölfen mit unerwünschtem Verhalten gegenüber Menschen oder Weidetieren erst bei Vorliegen einer Vorab-Dokumentation durch das zuständige Landesamt zulässig sein.

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„Um es klar zu sagen: Wir hätten uns deutlich mutigere Schritte gewünscht“, sagt Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes. Peter Lautz, Pferdehalter aus Bergisch Gladbach und Vorsitzender des RLV-Fachausschusses „Pferdehaltung“, tritt für eine Begrenzung der Populationsentwicklung ein. „Nach den schlimmen Vorfällen im Wolfsgebiet Schermbeck und mehreren toten Ponys, die Opfer von Wolfsangriffen wurden, frage ich mich, unter welchen Bedingungen in NRW eine Entnahme auffälliger Wölfe überhaupt möglich sein soll.“

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