Wölfin: Bürgerforum unterstellt Gutachtern Befangenheit

Wolfsgebiet Schermbeck

„Befangenheit“ unterstellt das Gahler Bürgerforum den Gutachtern, die bei Wölfin Gloria keine Verhaltensauffälligkeit sehen. Und vergleicht die Wölfin mit einem Dieb.

Schermbeck

, 22.02.2021, 09:54 Uhr / Lesedauer: 2 min
Keine Verhaltensauffälligkeit bei Wölfin Gloria sehen die Gutachter - ihnen unterstellt das Gahlener Bürgerforum Befangenheit. (Symbolbild)

Keine Verhaltensauffälligkeit bei Wölfin Gloria sehen die Gutachter - ihnen unterstellt das Gahlener Bürgerforum Befangenheit. (Symbolbild) © picture alliance/dpa

Jürgen Höchst, Bernhard Steinmann und Margot Drinkmann vom Bürgerforum zeigen sich nicht überrascht, dass die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) keine Verhaltensauffälligkeit bei Wölfin Gloria erkennt. Sie sei keine „neutrale Stelle“ - das zeigten Veröffentlichungen von Mitarbeitern und „Verflechtungen in der Wolfsszene“.

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Dass die Gutachter empfehlen, ihre Stellungnahme nicht zu veröffentlichen, stehe laut Bürgerforum gegen den Informationsanspruch aus dem Umweltinformationsgesetz. Dies habe man bei Ministerin Ursula Heinen-Esser geltend gemacht.

Vergleich mit einem Dieb

Mit einem Dieb vergleicht das Bürgerforum Wölfin Gloria. Die Wölfe ernährten sich hauptsächlich von Wild, so die Gutachter. „Auch ein Dieb, der seinen Lebensunterhalt überwiegend ehrlich verdient und nur bei Gelegenheit stiehlt, ist immer noch ein Dieb und macht sich strafbar.“

Nur wenn die Wölfin in „zeitlich-räumlich engen Abständen“ Nutztiere töte, die unter Herdenschutz stehen, so die Gutachter, sei eine Entnahme des Tieres zu veranlassen. Die sei bereits geschehen, so das Bürgerforum und verweist auf Risse am 19. und 24. Dezember 2019 in Hünxe sowie am 26. und 27. August 2020 in Schermbeck.

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„Insgesamt wurde siebenmal der empfohlene Herdenschutz überwunden, davon zweimal bei einem Schutz mit Herdenschutzhunden“, so die Zählung des Bürgerforums, das Mängel an vielen Rissprotokollen benennt. „Der Dieb soll also erst dann bestraft werden, wenn er regelmäßig und dann noch in einem zeitlich-räumlichen Zusammenhang (was auch immer das heißt) zuschlägt? Wer im Übrigen bei den Vorfällen aus dem Dezember 2019 und August 2020 von „seltenen Ausnahmen und sporadischen Vorfällen“ spricht, kann kein neutraler Gutachter sein.“

„Wahrscheinlich in der BRD einzigartig“

„Der zwanghafte Schutz eines Einzeltieres darf nicht dazu führen, dass eine ganze Region umweltpolitisch zu Grunde gerichtet wird.“ Der durch Wölfin GW954f verursachte Schaden und auch das Schadenpotenzial seien „wahrscheinlich in der BRD einzigartig“.

Eine nachgewiesene Verhaltensauffälligkeit sei für eine Entnahme laut Bundesnaturschutzgesetzt nicht erforderlich: der ernste wirtschaftliche Schaden, fehlende zumutbare Alternativen zur Entnahme seien Voraussetzungen sowie, dass sich der Populationszustand nicht verschlechtern dürfe: „Das wars!“

Das Bürgerforum verweist auf Niedersachsen, wo das Gericht Entnahmeentscheidungen gestützt habe. „Deswegen: Nur Mut, Frau Heinen-Esser und Herr Brohl! Manchmal muss man als Politiker auch unangenehme Entscheidungen treffen!“ Gegen eine Entnahme-Entscheidung werde es „genug Klagen geben“ - durch Gerichtsentscheidungen hätte man dann die Rechtssicherheit.

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