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Vertrag zum Mühlenberg: „Da hat Nottenkämper wieder gut verhandelt“
Ölpellets-Skandal
Kritisch sieht das Gahlener Bürgerforum Details des Vertrags zwischen dem Kreis Wesel und der Firma Nottenkämper. „Das klingt schon sehr nach einer geschlossenen Gesellschaft.“
Der Kreis Wesel hatte am Mittwoch bekannt gegeben, dass er einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Firma Nottenkämper als Betreiberin der Abgrabung und Verfüllung des Mühlenbergs geschlossen habe. Darin ist geregelt, dass Nottenkämper sich zu Untersuchungsmaßnahmen zur Gefährdungsabschätzung verpflichtet, wie sie das Gutachten vorgesehen hat.
Auch eine Machbarkeitsstudie für eine gegebenenfalls erforderliche Sanierung der Abgrabung muss Nottenkämper laut Vertrag erstellen. Mit den festgelegten Maßnahmen, so der Kreis, habe die Firma bereits vor einigen Monaten „in Abstimmung mit allen Beteiligten begonnen“.
Ölpellets waren der Auslöser
Auslöser war die illegale Einlagerung von giftigen Ölpellets in den Jahren 2010 bis 2013. Das Umweltministerium (MULNV) hatte auf Druck des Bürgerforums hin ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zum Schluss kam, dass Gefahr nicht nur von Ölpellets, sondern vor allem auch von weiteren Stoffen in der Ablagerung in der ehemaligen Tongrube ausgehe. „Im Anschluss daran hat eine Koordinierungsgruppe unter Leitung des MULNV die hierzu erforderlichen Arbeitsschritte abgestimmt.“
Erstaunt zeigt sich Stefan Steinkühler vom Bürgerforum über die Zusammensetzung der Koordinierungsgruppe: „Nottenkämper darf bei Bedarf als Gast an den Sitzungen der Gruppe teilnehmen. Das Gahlener Bürgerforum und somit die Interessen der Geschädigten werden stattdessen komplett außen vor gelassen.“ Steinkühler: „Das klingt schon sehr nach einer geschlossenen Gesellschaft. Da hat Nottenkämper mal wieder gut verhandelt.“
Michael Kerth begleitet die Untersuchungen
Die Untersuchungen wird Gutachter Michael Kerth für den Kreis begleiten, der bereits das Gutachten für das Umweltministerium erstellte. Der Vertrag ist auf der Homepage des Kreises öffentlich einsehbar.
Welche Auswirkungen die Untersuchungen oder die Machbarkeitsstudie haben könnten, ist noch völlig unklar. Im Vertrag ist geregelt: „Die Vertragsparteien sind sich weiterhin darüber einig, dass mit diesem Vertrag keine Verpflichtung von Nottenkämper verbunden ist, eventuell sich aus den anstehenden Untersuchungen ergebende Sanierungsmaßnahmen oder sonstige Maßnahmen der Gefahrenabwehr umzusetzen.“
Kreis behält sich Ordnungsverfügung vor
Weiter heißt es: „Nach Vorlage des Abschlussberichtes und der darin enthaltenen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen werden die Vertragsparteien auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie entscheiden, welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. Hierbei bleibt auch eine Anordnung von Sanierungsmaßnahmen durch Ordnungsverfügung gegenüber Nottenkämper vorbehalten.“
Berthold Fehmer (Jahrgang 1974) stammt aus Kirchhellen (damals noch ohne Bottrop) und wohnt in Dorsten. Seit 2009 ist der dreifache Familienvater Redakteur in der Lokalredaktion Dorsten und dort vor allem mit Themen beschäftigt, die Schermbeck, Raesfeld und Erle bewegen.
