Wenn man sich schon zu Lebzeiten Gedanken über die eigene Bestattung macht, erspart das den Angehörigen eines Verstorbenen manchen Kummer. In den vergangenen Jahrzehnten kamen zu der klassischen Erdbestattung mehrere Bestattungsformen hinzu. Die standen im Mittelpunkt einer Veranstaltung des Seniorenbeirates Schermbeck.
Henning und Kai Berger vom Schermbecker Bestattungshaus Berger erklärten, dass in Schermbeck Sarg- und Urnenbeisetzungen auf dem Katholischen und dem Evangelischen Friedhof stattfinden.
Auf dem Katholischen Friedhof finden nur konfessionsgebundene Beisetzungen statt. Ausnahmen bilden ökumenische Misch-Ehen oder andere Religionen. Die Gräber werden angelegt als:
- Reihengräber,
- Wahlgräber,
- Rasengräber mit Grabplatte oder eigenem Grabmal auf Grundplatte,
- Urnenrasengräber mit Grabplatte oder mit eigenem Grabmal auf Grundplatte
Auf dem Evangelischen Friedhof finden neben den konfessionsgebundenen Beisetzungen auch Beisetzungen von konfessionslosen und allen anderen Religionsgemeinschaften statt. Nutzungsrechte werden vergeben an:
- Reihengrabstätten für Erdbestattungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften,
- für Reihengrabstätten für Urnenbeisetzungen,
- für Wahlgrabstätten für Erdbestattungen,
- für Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen und
- für Rasenreihengrabstätten für Erd- und Urnenbestattungen
Der Memoriam-Garten ist eine Alternative zu den Rasengräbern, wenn die Angehörigen die Grabstelle nicht selber pflegen können. Seit Ende 2018 gibt es die Möglichkeit, eine für die gesamte Ruhezeit (25 Jahre) garantierte Grabpflege zu erwerben.
Baumbeisetzungen in Dorsten
Henning und Kai Berger stellten aber auch Bestattungsformen vor, die nicht in Schermbeck angeboten werden. Sie verwiesen auf die Baumbeisetzung am Tüshausweg in Dorsten und auf den Ruhe-Forst in Coesfeld. Seebestattungen sind in Deutschland nur in der Ostsee und in der Nordsee erlaubt. Verschiedene Reedereien bieten diese Art von Beisetzung an.
Wenig bekannte Bestattungsform
Als eine wenig bekannte Form der Bestattung stellten Henning und Kai Berger den Erinnerungsdiamanten vor. Nach der Kremierung wird der Asche des Verstorbenen ein Teil entnommen. Aus diesem Teil wird mithilfe eines speziellen Verfahrens ein Diamant hergestellt. Die Größe und spätere Form des Schliffs können ausgesucht werden. Die gesamte Asche in Deutschland zu nehmen, ist nicht erlaubt. In Deutschland sieht die Gesetzgebung die Friedhofspflicht vor.
Als Mitarbeiterin der Volksbank Schermbeck stellte Nicole Dembowski Formen der Bestattungsvorsorge vor. Mit einer Sterbegeldversicherung könne man erreichen, dass nicht die Angehörigen des Verstorbenen die Bestattung bezahlen müssen. Ähnlich könne man die spätere Grabpflege regeln.
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