Schafhalter und Schäfer fordern Kreis auf, Wölfin Gloria erschießen zu lassen
Wolf
Der Kreis will Wölfin Gloria trotz eines Eilantrags nicht abschießen lassen. Das kritisieren der Bundesverband der Berufsschäfer, der Schafzuchtverband NRW sowie Schäfer vom Niederrhein.

Christine Rittmann kritisiert, wie viele andere Schäfer und Schafhalter, die Entscheidung des Kreises, Wölfin Gloria nicht abschießen zu wollen. © Berthold Fehmer (Archiv)
„Diese Entscheidung fiel bei vielen Schafhaltern auf Unverständnis“, so die Gahlenerin Christiane Rittmann, eine der ersten, bei der Wölfin Gloria zuschlug. Mit den beiden Verbänden verfassten die Schafhalter und Schäfer vom Niederrhein eine Stellungnahme.
„Das Zusammenleben von Wölfen und Weidetierhaltung steht auf dem Spiel.“ So sehen es die Verfasser. „Eine der übergriffigsten Wölfinnen Deutschlands, GW954f, darf vorerst nicht getötet werden.“ Die Risse seien minutiös dokumentiert. „In vielen Fällen übertraf der dabei vorhandene Herdenschutz die behördlichen Anforderungen.“ Der Antragsteller habe sogar ein kompliziertes, drei-dimensionales Zaunsystem aufgebaut, „das leider wirkungslos blieb“.
„Untypisch und somit auffällig“
Landesministerin Ursula Heinen-Esser erklärte im WDR-Stadtgespräch am 27. Juni 2019, ein Wolf sei verhaltensauffällig, sofern er einen Stromzaun von 120 Zentimetern überspringe. Typisch sei, das würden auch neue Studien zeigen, dass Wölfe Zäune untergraben, so die Stellungnahme: „Das Überspringen von Einfriedungen ist untypisch und somit auffällig.“
Bei Gloria gebe es mehrere Nachweise für das Überspringen von Zäunen, aber keinen für das Untergraben. Da der zumutbare Herdenschutz regelmäßig überwunden werde, „gibt es also keine geeignete Alternative zum Abschuss“.
Politik und Behörden würden mit jedem Übergriff „neue, zunehmend absurde Einwände gegen die Wirksamkeit von vorhandenem Herdenschutz“ erheben. „Dabei widersprechen sie sich zum Teil selbst. So wurden wolfsabweisende Zäune nach einem Riss für untauglich erklärt, obwohl die Fachbehörde diese zuvor bei einem Ortstermin abgenommen hatte.“
Tägliche Aufstallung nicht artgerecht
Dass nun die Aufstallung gefordert werde, sei nicht artgerecht. „Es gibt zudem keine ausreichenden Stallplätze. Schließlich wäre im Sommer durch die herangewachsenen Lämmer der Raumbedarf mehr als doppelt so hoch.“ Der Bau sei kaum zumutbar, Baugenehmigungen würden auch nur selten erteilt. Bei einer Aufstallung könnten zudem etwa Deiche und Naturschutzgebiete nicht mehr beweidet werden.
Stand 2018/2019 habe es in Deutschland schon 140 Territorien gegeben, in denen Wölfe heimisch wurden. „Die Entnahme eines Einzelwolfs wäre daher für den günstigen Erhaltungszustand dieser Art ohne signifikante Bedeutung.
Der Abschuss von GW954f ist nach Artikel 45 des Bundesnaturschutzgesetzes möglich und geboten. Er muss umgehend angeordnet werden“, fordern die Unterzeichner.