Seit dem Schuljahr 2006/2007 gibt es in Schermbeck das Angebot der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“. Um das zu finanzieren, beschloss die Gemeinde im Sommer 2008 die Höhe der Elternbeiträge. Seitdem erfolgte allerdings keine Änderung. Deswegen sollen die Beiträge nun auf Grundlage eines aktuellen Erlasses des NRW-Schulministeriums angepasst werden.
Die alten monatlichen Elternbeiträge basierten noch auf einem ausgelaufenen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder. Aus heutiger Sicht seien die Einkommensgruppen aber nicht mehr nachvollziehbar „und stellen eine zu starke Belastung der unteren Einkommensgruppen im Vergleich zu den höheren Einkommensgruppen dar“, hieß es in der Sachdarstellung der Verwaltung. Es habe zudem an einer Ausdifferenzierung im oberen Einkommensbereich gefehlt.
Der Elternbeitrag wird als voller Monatsbeitrag erhoben. Er dient der Mitfinanzierung der Kosten der OGS. Beitragszeitraum ist das Schuljahr (1. August bis 31. Juli des Folgejahres). Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem das Angebot der OGS dem Kind vertraglich zur Verfügung steht. Über die neue Satzung und die neuen Beiträge beriet am Dienstag (7. Juni) der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) der Gemeinde Schermbeck.
Fehler in der Darstellung
Rainer Gardemann, Fraktionsvorsitzender der CDU, erklärte zunächst zum Antrag: „Dass man nach dieser langen Reihe von Jahren mal eine Neufassung machen muss, ist jedem klar.“
Gardemann schlug vor, in der Einkommensgruppe bis 80.000 Euro 160 Euro monatlich anzusetzen. Es mache aus Sicht der CDU Sinn, die Beiträge von 20er-Schritten auf 30er-Schritte und schließlich einen 40er-Schritt zu staffeln. Warum die letzte Einkommensgruppe dann nicht 240 Euro monatlich zahlen soll? „221 Euro ist schlicht und ergreifend die Höchstgrenze, die möglich ist“, so Gardemann.
Ein weiterer Punkt, den Hubert Große-Ruiken (CDU) ansprach: Um das Ehrenamt zu unterstützen, sollte laut Vorschlag das Einkommen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten nicht mehr als Einkünfte zählen. Hier war laut Große-Ruiken die CDU-Fraktion dafür, dass das für ehrenamtliche Einkommen bis 3000 Euro gilt. Danach solle also angerechnet werden. „Dann bleiben die Übungsleiter beispielsweise frei davon“, so der CDU-Ratsherr.
Die Staffelung der monatlichen Elternbeiträge sieht nach dem Vorschlag der CDU wie folgt aus:
- Jahreseinkommen bis 30.000 Euro: 0 Euro
- Jahreseinkommen bis 40.000 Euro: 50 Euro
- Jahreseinkommen bis 50.000 Euro: 70 Euro
- Jahreseinkommen bis 60.000 Euro: 100 Euro
- Jahreseinkommen bis 70.000 Euro: 130 Euro
- Jahreseinkommen bis 80.000 Euro: 160 Euro
- Jahreseinkommen bis 90.000 Euro: 200 Euro
- Jahreseinkommen ab 90.001 Euro: 221 Euro
Einstimmig zugestimmt
In der neuen Satzung soll zudem klar geregelt sein, dass keine Beitragspflicht besteht, sobald Menschen Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nach dem SGB II und SGB XII sowie Wohngeld oder Asylleistungen beziehen. „Dies stellt für die sozialschwächeren Familien eine enorme Entlastung dar und vereinfacht zugleich die Bearbeitung der Einkommensprüfung“, hieß es in der Sachdarstellung.
Diesen Vorschlägen stimmte der HFA einstimmig zu. Zudem sollen die Elternbeiträge analog zum BASS (Bereinigte Sammlung der Schulvorschriften NRW) jährlich zum 1. August um 3 Prozent erhöht werden. Endgültig beschlossen werden soll die neue Satzung im Rat am 20. Juni (Dienstag).
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