
© Werner von Braunschweig
Ölpellets in Gahlener Tongrube: Neue Verzögerung durch Revision
Gerichtsprozess
Die strafjuristische Aufklärung der Entsorgung von 30.000 Tonnen Ölpellets in der Gahlener Tongrube verzögert sich weiter: Erst soll ein umstrittener Untreue-Freispruch überprüft werden.
Die Bestechungs-Verurteilung des ehemaligen Prokuristen (58) der Firma Nottenkämper ist noch nicht das letzte Wort: Wie ein Gerichtssprecher am Bochumer Landgericht bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil vom 9. November eingelegt. Indirekt hat dieser Schritt auch Auswirkungen auf die Klärung der umweltstrafrechtlichen Vorwürfe um die illegale Entsorgung von 30.000 Tonnen Ölpellets in der Gahlener Tongrube.
Bundesgerichtshof ist am Zuge
Dass die Richter der 12. Strafkammer den Angeklagten teilweise freigesprochen haben, will die Anklagebehörde scheinbar nicht ungeprüft stehenlassen. Folge: Jetzt ist erneut der Bundesgerichtshof (BGH) am Zug.
Der Ex-Prokurist war nach einem ersten, später vom BGH teils wieder gekippten Urteil zu „nur“ noch drei Jahren und zwei Monaten Haft (statt mehr als fünf Jahren) verurteilt worden. Hauptgrund war, dass sich die zweiten Richter außerstande sahen, mit Blick auf eine umstrittene Verrechnungsabrede eine Untreue-Verurteilung auszusprechen. Die Staatsanwaltschaft hatte derweil weiterhin mehr als fünf Jahre Haft gefordert.
Aufklärung wird sich weiter verzögern
Die strafrechtliche Aufklärung der Ölpellets-Entsorgung in der Gahlener Tongrube dürfte sich nun weiter verzögern. Denn es ist damit zu rechnen, dass zunächst die rechtkräftige Klärung der Bestechungs- und Untreue-Vorwürfe durch den BGH abgewartet werden soll.