Bestechung und Untreue: Teilfreispruch für Ex-Nottenkämper-Prokurist

© Werner von Braunschweig

Bestechung und Untreue: Teilfreispruch für Ex-Nottenkämper-Prokurist

rnLandgericht Bochum

Der Ex-Prokurist der Firma Nottenkämper ist am Dienstag am Bochumer Landgericht erneut verurteilt worden. Vom Vorwurf der Untreue wurde der 58-Jährige zeitgleich freigesprochen.

Bochum/Schermbeck

, 09.11.2021, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der ehemalige Prokurist (58) der Firma Nottenkämper ist am Dienstag am Bochumer Landgericht zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Fast drei Jahre nach der später vom Bundesgerichtshof (BGH) teils wieder gekippten Verurteilung korrigierte die 12. Strafkammer das Strafmaß um zwei Jahre spürbar nach unten. Die umweltstrafrechtlichen Vorwürfe um die illegale Entsorgung von 30.000 Tonnen Ölpellets in der Gahlener Tongrube stehen nach wie vor zur gesonderten Entscheidung an.

Hauptbelastungszeuge nicht vernehmungsfähig

Hauptgrund für die Strafmaß-Reduzierung war vor allem, dass sich die nun zuständigen Richter, außerstande sahen, eine Verurteilung wegen Untreue auszusprechen. „Das größte Problem (...) war, dass uns der Hauptbelastungszeuge nicht zur Verfügung stand“, sagte Richterin Christine Katzer. Gemeint war der kaufmännische Ex-Chef von Nottenkämper, der gesundheitsbedingt nicht vernommen werden konnte. Unterm Strich, so hieß es im Urteil, teile man aber inhaltlich auch die in diesem Zusammenhang von der Verteidigung vorgetragenen Bedenken an der Werthaltigkeit der übrigen verbliebenen Beweismittel.

Provision für 181.000 Eisensilikatsand

Dass der Angeklagte am Ende wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr in 41 Fällen verurteilt werden würde, hatte bereits der BGH vorgezeichnet, indem er Teile dieses Anklagekomplexes als einwandfrei beurteilt hatte. Im Mittelpunkt des Prozesses stand aber vor allem der Untreue-Vorwurf, dass der Angeklagte von 2010 bis 2015 auf Kosten der Firma Nottenkämper eine millionenschwere Schadenersatzforderung befriedigt haben soll.

Bei einer Lieferung von 181.000 Tonnen Eisensilikatsand soll der Angeklagte heimlich eine Provision in Höhe von 5,50 Euro pro Tonne eingestrichen und auf seine Millionenschuld bei dem Lieferanten anrechnen lassen haben.

„Saubermänner“ gegen „Schmutzfink“

Während die Staatsanwaltschaft in diesem Komplex nach wie vor auf eine Untreue-Verurteilung des Ex-Prokuristen plädiert hat, war Verteidiger Lars Brögeler vor allem die angebliche Unwissenheit im Hause Nottenkämper mit Blick auf eine „Verrechnungsabrede“ ein Dorn im Auge.

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Dass man nun versuche, den angeklagten Abfallmakler, der 2017 durch einen vorgetäuschten Suizid in einem laufenden Strafverfahren Schlagzeilen produziert hatte, als „Schmutzfinken“ und die eigenen Verantwortlichen als „Saubermänner“ hinzustellen, könnte auch Kalkül der Firma Nottenkämper sein, mutmaßte der Dortmunder Anwalt. Immerhin stehe die Entscheidung für die juristische Verantwortlichkeit für die Ölpellets-Entsorgung in der Tongrube Schermbeck noch an.

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Für das Gahlener Bürgerforum kommentierte Stefan Steinkühler den Ausgang des Verfahrens: „Auch wenn es bei dem jetzt entschiedenen Teilverfahren nicht um die Ölpellets ging, zeigte es doch, dass Herr Lentjes keineswegs bei Nottenkämper ohne Wissen der Geschäftsführung schalten und walten konnte, wie er wollte. Ob das auch für den Bereich der Ölpellets und der anderen Giftstoffe gilt, wird hoffentlich endlich bald verhandelt. Nicht, dass wieder ein Verjährungsdesaster à la Loveparade eintritt.“