CDU, FRAKTION sowie SPD hatten bereits angekündigt, dass sie einen Ratsbürgerentscheid wollen, bei dem die Bürger am Ende das letzte Wort haben.
Auch wenn die Entscheidung noch nicht gefallen ist, soll nun ein „freiraumplanerischer Wettbewerb“ ausgelobt werden. Der Planungsausschuss wird sich am 30. Januar mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung auseinandersetzen.
Die Zeit drängt
Dass die Zeit für den Wettbewerb drängt, führt die Verwaltung in der Vorlage aus.
Das Land hatte im Mai 2023 Fördermittel, unter anderem für den Wettbewerb in Schermbeck, angekündigt. Im Zuwendungsbescheid vom 23. September 2023 wurden die zuwendungsfähigen Ausgaben für den Wettbewerb mit 90.000 Euro beziffert - mit einer Zuwendung in Höhe von 63.000 Euro. Mit einem Ansatz von 30.000 Euro für das Jahr 2023 und 60.000 Euro für das Jahr 2024 wurde der Wettbewerb im Haushalt der Gemeinde berücksichtigt.
„Bestmögliche Flexibilität“
Unabhängig von der finalen Verkehrs-Entscheidung ließen die Ergebnisse zum Einzelhandelskonzept und die Erkenntnisse aus den Verkehrsversuchen darauf schließen, „dass eine Gestaltung der Mittelstraße, die sich für eine Verkehrsführung als Einbahnstraße mit entsprechendem Bewegungsraum für Fußgänger und Radfahrende genauso eignet wie für eine Fußgängerzone auf einem konzentrierten Teilbereich bzw. dem Verkehrsführungsszenario der Netztrennung, die bestmögliche Flexibilität bieten und somit eine zukunftsträchtige Gestaltung darstellen würde“, so die Verwaltung.
Als Ergebnis des Wettbewerbs soll ein konkreter Gestaltungsvorschlag vorgelegt werden, der politisch beschlossen werden kann. Dann könnten die Ausbaukosten beziffert und bei der Bezirksregierung „zur weiteren Genehmigung von Zuwendungen für den Ausbau des Straßenoberbaus der Mittelstraße beantragt werden“.
„Seriöse Kostenkalkulation“
Warum aber entscheidet man nicht zuerst die Verkehrsführung und kümmert sich dann um die Gestaltung der Straße? Dies hängt mit dem Stichtag 30. September 2024 des Städtebauförderprogramm 2025 zusammen, bis zu dem entschieden werden müsse, ob die Gesamtmaßnahme weitergeführt oder beendet wird, so die Verwaltung.
„Eine weitere Verzögerung des Starts des Planungswettbewerbs würde dazu führen, dass die derzeit bereits zeitkritische Vorlage von zuwendungsfähigen Kosten für eine Antragsstellung weiterer Planungsleistungen (im Jahr 2025) zum 30. September 2024 im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme nicht realisierbar wäre“, so die Verwaltung.
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