„Aller Anfang ist schwer“, sagt der Volksmund. Wer am Freitag den Verkehr im Schermbecker Ortskern beobachtete, muss dem Volksmund Recht geben.
Im Mittelpunkt des zweiten Verkehrsversuches stand die Ausweisung der Mittelstraße als Einbahnstraße bei gleichzeitiger Öffnung der Landwehr, des Kapellenweges und der einseitigen Öffnung der Marellenkämpe in der Richtung zur Straße „Schlenke“.

Die Öffnung der Straßen funktionierte auf Anhieb. Die Schließung der Mittelstraße in Fahrtrichtung Ludgeruskirche entpuppte sich als Chaos.
Eigentlich sollte die Straße zu einer Einbahnstraße werden, die nur von der Ludgeruskirche in Richtung Rathaus befahrbar sein sollte.
Noch um die Mittagszeit herrschte allerdings noch ein reger Verkehr in beiden Richtungen. Das lag vor allem an fehlenden Schildern an den Seitenstraßen.
Wer beispielsweise aus der Burgstraße oder aus der Georgstraße in die Mittelstraße einbiegen wollte, hatte die freie Auswahl. Kein Schild verhinderte das Abbiegen in die Mittelstraße in Richtung Ludgeruskirche. Da müsste nachgebessert werden.
Viele Fahrer fuhren falsch in Einbahnstraße
Das falsche Fahrverhalten auf der Mittelstraße zwischen Volksbank und Ludgeruskirche kann man aber nicht auf fehlende Verkehrszeichen zurückführen. An der Einmündung der Apothekerstege und an der Einmündung der Landwehr in die Mittelstraße wurden sogar auf beiden Seiten der Mittelstraße Schilder mit dem Hinweis auf das Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art angebracht mit dem Zusatzschild für die Erlaubnis der Durchfahrt für Fahrräder.
Dieses Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge wurde zwar von den meisten Fahrern respektiert, aber etwa jedes fünfte bis siebte Auto fuhr entgegen der Einbahnrichtung und zwang dabei den entgegenkommenden Fahrer zum seitlichen Ausweichen.
Fahrbahn beidseitig begrenzt
Um einen Einbahnstraßenzustand zu simulieren, soll die Fahrbahn beidseitig begrenzt werden, auf der einen Seite durch Leitplanken und auf der anderen Seite durch Fahrbahnmarkierungen. Die beidseitige Fahrbahnbegrenzung dient vor allem dazu, den auf beiden Seiten befindlichen Gehweg eindeutig zu definieren.
Wie im bisherigen Zustand der Mittelstraße auch, kann und darf aufgrund der Querschnittsbreiten nicht am Fahrbahnrand geparkt werden. Ebenso ist das Parken auf Gehwegen ausgeschlossen. Von der Maßnahme der beidseitigen Fahrbahnbegrenzungen war Freitagmittag noch nichts zu erkennen.
Die am Freitag begonnene zweite Verkehrsführung endet am 2. Dezember. „Selbstverständlich“, so die Gemeindeverwaltung, „wird der Verkehrsversuch fortlaufend durch entsprechende Zählungen und Untersuchungen und Untersuchungen begleitet.“
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