Kreis Wesel untersagt Wasserentnahme - Bußgelder bis 50.000 Euro
Trockenheit
Wegen der anhaltenden Trockenheit reagiert der Kreis Wesel mit einer Allgemeinverfügung. Damit drohen auch in Schermbeck Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Ab Mittwoch (17. August) ist es im Kreis Wesel untersagt, Wasser mit mechanischen oder elektrischen Pumpen aus Oberflächengewässern, wie natürlichen Flüssen, Seen und Bächen, zu entnehmen. Die Kreisverwaltung hat eine entsprechende Allgemeinverfügung am Dienstag (16. August) veröffentlicht, die vorerst bis zum 31. Dezember 2022 gilt und alle oberirdischen Gewässer im Kreis betrifft.
Viehtränken sind ausgenommen
Das Verbot gilt sowohl für den privaten und gewerblichen Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch für die rund zehn bestehenden Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Verboten ist damit nicht nur das Entnehmen von größeren Wassermengen, beispielweise zur Feldberegnung, sondern auch die Entnahme kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Private Brunnen sind ebenfalls nicht betroffen.
Anlass ist die seit Monaten anhaltende Trockenheit. Eine Verbesserung der Situation sei derzeit nicht absehbar, so der Kreis, der eine nachhaltige Störung des Gewässer- und Naturhaushalts und die Bedrohung von Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen sieht.
Bußgelder bis zu 50.000 Euro
Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird vom Kreis Wesel überwacht. Verstöße gegen das Verbot werden geahndet und können im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.