Im Jahr 2020 wurde der Schermbecker Ordnungsdienst vorübergehend auf 20 Mitarbeiter aufgestockt, um das Einhalten der Coronavirus-Einschränkungen zu kontrollieren.

Im Jahr 2020 wurde der Schermbecker Ordnungsdienst vorübergehend auf 20 Mitarbeiter aufgestockt, um das Einhalten der Coronavirus-Einschränkungen zu kontrollieren. Nun berät die Politik über die Einrichtung eines festen Kommunalen Ordnungsdienstes. © Gemeinde Schermbeck

Kommunaler Ordnungsdienst soll Bürger verstärkt kontrollieren

rnOrdnungsdienst

Parkverstöße, Jugendschutzkontrollen, Hundekot auf der Straße: All das und mehr sollen Aufgaben für einen Kommunalen Ordnungsdienst in Schermbeck sein. Dafür braucht es mehr Personal.

Schermbeck

, 07.09.2022, 14:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Immer wieder wurde die Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in Schermbeck diskutiert. Etwa 2020, als es zu verstärktem Vandalismus an Schulen kam. Bereits 2019 hatte die CDU die Verwaltung beauftragt, die Einführung eines KOD zu prüfen.

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Dem Hauptausschuss schlägt die Verwaltung nun am 13. September vor, Nägel mit Köpfen zu machen. Über die Vorbereitungen zur Einrichtung eines KOD sowie eine neue unbefristete Vollzeitstelle dafür soll dann abgestimmt werden.

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„Mit dem Kommunalen Ordnungsdienst reagieren die Städte und Gemeinden auf vermeintlich zunehmende Sicherheitsprobleme und die gleichzeitig schwindende Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum“, so Verwaltungsmitarbeiterin Lena Möllmann in der Vorlage für den Ausschuss.

Stärkung des Sicherheitsgefühls

Mögliche Aufgaben in Schermbeck sollen „Präventivstreifen“ sein, „zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung“, so Möllmann. Aber auch Jugendschutzkontrollen, Ermittlungen wie bei der Wohnsitzfeststellung, Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes, Kontrolle von Brauchtumsfeuern, Überwachung bei größeren Veranstaltungen, Ermittlungen und Meldung bei Müll oder Hundekot im öffentlichen Raum gehören ebenfalls dazu.

Hundekot auf einer Wiese

Der Kommunale Ordnungsdienst soll sich auch darum kümmern, dass Hundebesitzer den Kot ihrer Vierbeiner entsorgen. © picture alliance / Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa

Gegen Vandalismus an Schulen beispielsweise soll der KOD laut Möllmann „Brennpunkte auf dem Gebiet der Gemeinde Schermbeck“ überwachen, wozu sie Rathausparkplatz und Schulhöfe zählt. Kontrollen in Gaststätten oder Spielhallen könnte der KOD mit Ordnungsamtsmitarbeitern übernehmen. Auch die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes könne der KOD überwachen sowie bei exzessivem öffentlichen Alkoholgenuss, Belästigungen oder Drogenkonsum, also „Aktivitäten, die das Sicherheitsgefühl von Bürgerinnen und Bürgern beeinträchtigen“, Hinweise an entsprechende Institutionen wie Drogenberatung, Jugendamt oder psychosozialem Dienst geben.

Bürger melden verstärkt Parksünder

Teilweise sind diese Beispiele Pflicht-, aber auch freiwillige Aufgaben der Verwaltung. Die Ahndung von Verstößen gegen das Ordnungsrecht gehört beispielsweise zu den Pflichtaufgaben. Verstärkt sei es in den vergangenen Monaten zu Meldungen von Bürgern gekommen, die Parkverstöße mitgeteilt hätten, so Möllmann, „unter anderem aufgrund der niedrigen Überwachungskapazitäten“. Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs gibt es derzeit eine Stelle im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, zwei weitere Stellen sind unbesetzt.

„Sicherlich ist der Anspruch der Gemeinde hier ein anderer“, so Möllmann. „. Es sollte sichergestellt werden können, dass die Überprüfungen und Kontrollen des ruhenden Verkehrs in einem vertretbaren Maße und einer entsprechenden Kontrolldichte durch geschultes Fachpersonal aus dem Rathaus erfolgen können.“ Coronaschutzverordnung, Eichenprozessionsspinner, Tierseuchen und mehr führt Möllmann als weitere Aufgaben an, bei denen der KOD helfen könne.

Damit der KOD effektiv arbeiten könne, müsse die Verwaltung eine ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausarbeiten, die vom Rat beschlossen werden müsste.

„Hohes Konfliktpotenzial“

„Aufgrund des hohen Konfliktpotentials im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung, aber auch aus Gründen der Eigen- und Beweissicherung, sollten KOD-Mitarbeiter, mit Ausnahme der Überwachung des ruhenden Verkehrs, überwiegend zu zweit unterwegs sein“, so Möllmann. Deshalb sei angedacht, eine Stelle im Ordnungsamt zu splitten, die dann zur Hälfte für Sachbearbeitung und zur anderen für den KOD zuständig wäre.

Mit der neu zu schaffenden Stelle wären dann zwei Personen im KOD tätig. Im Gegenzug sollen die zwei unbesetzten Stellen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs gestrichen werden. Ein Teil der zusätzlichen Personalkosten könne aus Mehrerträgen aus Verwarn- und Bußgeldern gezahlt werden, so Möllmann.

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