
© Helmut Scheffler
Erschließung des Baugebiets Borgskamp hat begonnen
Borgskamp
Wohnraum ist in Schermbeck knapp. Für ein neues Baugebiet am Borgskamp haben nun die Erschließungsarbeiten begonnen. Auch der geplante Kindergarten soll dort Platz finden.
Fünf Jahre nach dem am 15. März 2016 erfolgten Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Wohnbebauung Borgskamp“ hat das Schermbecker Bauunternehmen Fasselt mit Arbeiten zur Erschließung des etwa 1,2 Hektar großen Plangebiets begonnen. Das wird im Norden begrenzt durch die Weseler Straße, im Westen durch den Friedhof, im Osten und Süden durch Wohngebiete.
Der Bebauungsplan war zweimal öffentlich ausgelegt worden, zuletzt zwischen dem 15. und 29. September 2020. Die zweite Offenlage war erforderlich geworden, weil das Regionalforstamt Wesel Einwände hatte. Durch eine Änderung des Bebauungsplans wurde ein bisher ans Plangebiet angrenzender Waldstreifen als öffentliche Grünfläche in den Bebauungsplan integriert. So konnte ein aufwendiges Waldumwandlungsverfahren vermieden werden.
Schallgutachten überprüft
Zudem wurde auf Wunsch des Kreises Wesel und der Bezirksregierung Düsseldorf ein Schallgutachten von 2018 überprüft und der Gewerbelärm des angrenzenden Dachziegelwerkes umfassend untersucht. „Diese erneute schalltechnische Untersuchung hat das Bauleitplanungsverfahren weiter verzögert, da Lärmmessungen auf dem Betriebsgelände des Dachziegelwerkes Corona-bedingt zunächst nicht erfolgen konnten“, berichtet Bauamtsmitarbeiter Hans-Jürgen Schmeing.
Das Schallgutachten bestätigte die erste Untersuchung aus dem Jahr 2018, sodass keine Planänderung nötig wurde. Eine weitere Verzögerung ergab sich durch die Sitzungspause im Umfeld der Kommunalwahl 2020. Um kurzfristig einen Kindergarten im Baugebiet Borgskamp errichten zu können, entschied der Rat einstimmig am 11. November 2020 über den Entwurf.
Misch- und Wohngebiet
Die Bauflächen entlang der Weseler Straße wurden als Mischgebiet festgesetzt, die Bauflächen im südlichen Teil des Plangebietes als „Allgemeines Wohngebiet“. Ermöglicht wird eine Bebauung mit zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern. Innerhalb des festgesetzten Mischgebietes wird entlang der Weseler Straße entsprechend dem städtebaulichen Konzept eine Bebauung mit Einzelhäusern festgesetzt. Wie in den benachbarten Wohngebieten wurden möglichst wenig gestalterische Einschränkungen vorgenommen, um Bauherren eine individuellere Gestaltung zu ermöglichen.
Die Erschließung der Wohnbaufläche ist durch eine 6 Meter breite Stichstraße von der nördlich angrenzenden Weseler Straße vorgesehen. Im zentralen Bereich weitet sich die Verkehrsfläche auf 11 Meter auf, um Raum für Besucherstellplätze zu bieten. Im Süden mündet die Erschließungsstraße in einer Wendeanlage (Durchmesser: 18 Meter), die auch für das Wenden von Müllfahrzeugen geeignet ist. Weitere Infos unter „In Kraft getretene Bebauungspläne“ auf www.schermbeck.de
Im Verlauf von mehr als vier Jahrzehnten habe ich das Zusammenwachsen von acht ehemals selbstständigen Gemeinden miterlebt, die 1975 zur Großgemeinde Schermbeck zusammengefügt wurden. Damals wie heute bemühe ich mich zu zeigen, wie vielfältig das Leben in meinem Heimatort Schermbeck ist.
