Verwaltungsgericht entscheidet über Campingplatz „Hohes Ufer“ Klage abgewiesen

Campingplatz „Hohes Ufer“ bleibt geschlossen
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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat über die Zukunft des Campingplatzes Hohes Ufer/Overbeck in Schermbeck entschieden. Die Nutzung bleibt weiterhin untersagt. Zudem droht der Betreiberin ein fünfstelliges Zwangsgeld.

Aufgrund von erheblichen Brandschutzmängeln hatte der Kreis Wesel am 13. Januar 2022 eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Fehlende Brandschutzstreifen, nicht eingehaltene Mindestabstände und mangelnde Löschwasserversorgung waren die Mängel, die der Kreis bei einer Kontrolle festgestellt hatte.

Auch habe es keine Baugenehmigungen für Häuser auf den Parzellen gegeben. Wegen der Grundaufteilung und der Bebauung sei der Brandschutz entsprechend der Vorgaben nicht gewährleistet.

Eilverfahren war gescheitert

Die unrechtmäßige Bebauung war bereits im letzten Eilverfahren vom Gericht thematisiert worden. Rund 80 Camper, die dauerhaft auf dem Campingplatz in der Hünxer Straße gewohnt hatten, hatten gegen die Schließung geklagt. Auch der Kreis erntete damals viel Kritik.

Die Betreiberin des Campingplatzes war ebenfalls mit einem Eilverfahren vor dem Gericht gescheitert. Den fälligen Umbauten und Auflagen sei die Betreiberin entgegen ihrer Behauptung nicht glaubhaft nachgekommen. Im März wies auch das Oberverwaltungsgericht in Münster die Klage zurück.

In der abschließenden mündliche Verhandlung zur Nutzungsuntersagung gegen die Betreiberin des Campingplatzes stimmt das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun erneut dem Kreis Wesel zu.

Nachdem in der vergangenen Woche zunächst kein Urteil ausgesprochen worden war, teilte der zuständige Einzelrichter sein Urteil den Parteien am Mittwoch (6.9.) schriftlich mit.

„Die 28. Kammer hat die Klage der Eigentümerin gegen die Untersagung der Nutzung des ‚Campingplatzes Hohes Ufer‘ am Wesel-Datteln-Kanal in Schermbeck abgewiesen, weil die Brandschutzvorgaben der Verordnung über Camping- und Wochenendplätze (CW VO) weiterhin nicht vollständig eingehalten werden“, teilte die Pressestelle des Verwaltungsgerichts mit.

Fünfstelliges Zwangsgeld droht

Auch die Zwangsgeldfestsetzung und erneute Zwangsgeldandrohung gegen die Betreiberin sei rechtmäßig. Bereits im Juni 2023 hatte es zu dieser Thematik ein Eilverfahren gegeben.

Darin sei der Betreiberin die Nutzung des Campingplatzes bis zur Beseitigung der in der Ordnungsverfügung aufgezeigten Brandschutzmängel untersagt und ein Zwangsgeld in Höhe von 30.000 Euro angedroht worden, wenn sie der Nutzungsuntersagung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkomme.

Die Androhung eines weiteren Zwangsgeldes, sofern der Nutzungsuntersagung weiterhin binnen vier weiterer Wochen nach Zustellung der Vollstreckungsverfügung nicht nachgekommen wird, wurde auf 60.000 Euro festgelegt.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 7. September 2023.

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