Camper in Not: Anwalt Christian Helfenbein kritisiert „Holzhammermethode“

© KTH & Partner

Camper in Not: Anwalt Christian Helfenbein kritisiert „Holzhammermethode“

rnCampingplatz

„Die Emotionen kochen hoch, das kann ich auch verstehen“, sagt Anwalt Christian Helfenbein, der Camper vom Platz „Hohes Ufer“ vertritt. Er kritisiert die „Holzhammermethode“ der Behörde.

Schermbeck

, 04.02.2022, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Insgesamt 120 Camper, insbesondere 80 davon, die auf dem Campingplatz „Hohes Ufer“ in Schermbeck wohnen, sind von der Nutzungsuntersagung des Kreises Wesel betroffen, der Brandschutzgründe anführt.

Jetzt lesen

Fast ein Dutzend von ihnen hat sich bereits an den Dorstener Rechtsanwalt Christian Helfenbein von der Kanzlei „KTH & Partner“ gewandt, der ihnen allerdings gleich „einen Zahn ziehen musste“. Denn anders, als vom Campingplatz-Betreiber Michael Kleinherbers noch am Mittwoch behauptet, habe eine Klage gegen die Nutzungsuntersagung „keine aufschiebende Wirkung“, so Helfenbein.

„Sonst eskaliert die Situation“

Heißt: Wer jetzt weiter auf dem Campingplatz wohnt und seine Parzelle nutzt, riskiert ein Zwangsgeld von bis zu 1.000 Euro. Er habe seinen Mandanten dringend empfohlen, die Anordnung zu respektieren, „sonst eskaliert die Situation“, so Helfenbein.

Er rät seinen Mandanten derzeit davon ab, gegen die Ordnungsverfügung juristisch vorzugehen, um die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen. Helfenbein glaubt, dass dies nach dem Gerichtstermin Ende Januar „wenig Sinn macht“. „Ein Rechtsmittel hilft meines Erachtens nicht.“

„Nachbarschaftshilfe zählt da noch“

Einige der Camper würden eine dauerhafte Wohnung suchen, andere zu Freunden ziehen oder in Campingmobile auf anderen Plätzen, hat Helfenbein aus Gesprächen erfahren. Er spricht bei den Campern von einer „echten Solidargemeinschaft“. „Nachbarschaftshilfe zählt da noch.“ Einige würden sich nun Sorgen um ihre Häuser machen, „weil da zum Teil erhebliche Werte geschaffen wurden“, so Helfenbein.

Deshalb hätten sich bislang auch alle von ihm betreuten Camper „unisono“ dagegen ausgesprochen, gegen den Campingplatz-Betreiber in Richtung Schadensersatz oder Minderung der Pacht vorzugehen. „Das kommt für die meisten nicht in Betracht“, sagt Helfenbein.

Große Bereitschaft zur Hilfe

Im Gegenteil erkennt Helfenbein sogar eine Bereitschaft bei vielen, den Betreiber zu unterstützen. „Die würden alle am liebsten Hand anlegen“, so der Rechtsanwalt, um die Mängel zu beseitigen. Er warnt seine Mandanten aber davor, dass eine Nutzung der Parzellen, „etwa zum Händewaschen“, ein Ordnungsgeld bedeuten könne. Helfenbein könnte sich sogar vorstellen, dass einige Camper finanziell einspringen würden, um dem Betreiber zu helfen.

Helfenbein fehlt im Vorgehen des Kreises „ein bisschen das Fingerspitzengefühl“. Schon vor 20 Jahren habe er in seiner Ausbildung ähnliche Streitigkeiten im Sauerland erlebt, sagt der Rechtsanwalt. „Das zieht sich durch ganz NRW, dass wir das Problem haben, dass Häuser entstanden sind, die zum Teil gar nicht genehmigt sind, als Dauerwohnsitz genutzt werden, und die Behörden das geduldet haben.“

Jetzt lesen

Nun komme es zur „Holzhammermethode“ mit kurzen Fristen, so Helfenbein, der die Sensibilität auf Behördenseite vermisst, allerdings auch die andere Seite verstehen kann, da die Behörden in den Fokus geraten würden, wenn es tatsächlich zum Brand komme. „Man hat jahrelang gepennt“, so Helfenbein: „Und dann legt einer den Schalter um.“

„Provisorische Sicherheit“

Der Anwalt hofft, dass der Betreiber es in den kommenden Wochen schaffe, eine „provisorische Sicherheit“ herzustellen, damit die Nutzung der Parzellen wieder möglich wird.

Allerdings weist der Kreis in seiner Allgemeinverfügung deutlich darauf hin, dass eine Aufhebung der Nutzungsuntersagung „keine Genehmigung eines Wochenendplatzes und keine Genehmigung der Bebauung auf ihrer Parzelle impliziert“. Es bestehe weiter das Risiko, dass die Nutzung als Wochenendhausplatz aus planungsrechtlichen Gründen künftig generell untersagt wird. Das Wohnen auf dem Campingplatz könne zukünftig dauerhaft untersagt werden.

Schlagworte: