Bußgeld droht: Seitenstreifen müssen bis Ende November geräumt sein

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Bußgeld droht: Seitenstreifen müssen bis Ende November geräumt sein

rnWirtschaftswege

Steine, Hecken, Blumenkübel, Bobby-Cars, Absperrband: All das muss bis zum 30. November von den Seitenstreifen der Wirtschaftswege in Schermbeck verschwinden. Ansonsten droht ein Bußgeld.

Schermbeck

, 02.10.2021, 10:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Gemeinde reagiere damit auf Beschwerden von Bürgern, so Gerd Abelt, Vertreter des Bürgermeisters. Für rund 150 Kilometer (Wirtschafts-)wege ist die Gemeinde zuständig, die häufig nur einspurig asphaltiert sind. Bei etwa 3,5 Metern Breite ist Begegnungsverkehr nur mit dem Ausweichen auf den Seitenstreifen möglich. Abelt erinnert daran, dass viele (landwirtschaftliche) Fahrzeuge im Laufe der Jahre immer breiter geworden sind.

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Auch wenn die Flächen der Seitenstreifen der Gemeinde gehören, hält das einige Anlieger nicht davon ab, Hindernisse wie Steine oder Blumenkübel dort aufzustellen, um das Parken oder Überfahren vor ihren Grundstücken zu verhindern. Gerade bei mit Gras überwachsenen Flächen wollen manche Anwohner oft verhindern, dass Fahrspuren dort entstehen.

Stein verschwindet im Schnee

Rechtlich ist das alles unzulässig. Und in der Versicherungsfrage auch nicht ungefährlich für Anwohner und Gemeinde. Abelt erinnert etwa an die Schneewoche im Februar. Weiche ein Autofahrer einem entgegenkommenden Fahrzeug aus und pralle gegen einen Stein, den er vielleicht für eine Schneewehe gehalten hat, werde die Versicherung fragen, wer dafür in Anspruch genommen werden könne.

Unterscheiden müsse man in einem solchen Fall den „Verhaltensstörer“ vom „Zustandsstörer“, so Abelt. Verhaltensstörer wäre der Anwohner, der widerrechtlich einen Stein auf den Seitenstreifen gestellt hat. Die Gemeinde, als Straßenbaulastträger, wäre der „Zustandsstörer“ - der den Stein zwar nicht aufgestellt, aber auch nichts dagegen unternommen hat.

„Ordnungsrechtliches Schwert ziehen“

Mit dem Appell will die Gemeinde das Problem „auf vernünftige Art und Weise“ lösen, so Abelt. Nach der Übergangsfrist werde die Gemeinde ab November die Einhaltung kontrollieren, sagt Abelt. „Wenn uns nichts anderes übrig bleibt, werden wir das ordnungsrechtliche Schwert ziehen.“ Heißt: Anwohner erhalten ein Anschreiben und werden mit Frist aufgefordert, die Flächen freizuräumen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld, wobei Abelt auf Anfrage keine Summe nennen konnte.

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Was ist, wenn Anwohner glauben, gute Gründe für die von ihnen aufgestellten Hindernisse ins Feld führen zu können? Etwa eine Erhöhung der Verkehrssicherheit? Diese könnten sich im Rathaus melden, sagt Abelt, wobei in einem solchen Fall wohl eher die Gemeinde die Maßnahmen ergreifen müsse.