Hat ein 49-Jähriger im November 2021 zwei Männer im Lühlerheim in Schermbeck körperlich angegriffen? Dieser Frage ging Richter Ralph Neddermeyer im Amtsgericht Wesel nach. Mit überraschendem Ausgang.
Dem Mann warfen zwei ehemalige Bewohner des Lühlerheims vor, sie attackiert zu haben. Zeuge Nummer eins (25): „Ich habe Schnitzel gebraten, da kam er plötzlich in die Küche. Er hat nichts gesagt, mich nur gepackt und über einen Tisch gegen die Wand geschubst.“ Der 25-Jährige habe dabei eine Gehirnerschütterung erlitten.
Auf Neddermeyers Frage, warum er angegriffen worden sei, sagte der Zeuge, dass er das nicht wisse. Das unterscheide sich aber von den Angaben, die er bei der Polizei gemacht hätte, so der Richter. Dort hätte er nämlich zu Protokoll gegeben, dass sich der Angeklagte über die Lautstärke beschwert hätte.
Erhebliche Zweifel
Außerdem sagte der Zeuge, dass der Angeklagte einen weiteren Mann angegriffen habe. Er soll ihm ins Gesicht geschlagen haben. Das und die Geschichte des 25-Jährigen bestätigte ein zweiter Zeuge (34). Nicht ganz gleich war ihre Version, ob sie zusammen in der Küche standen oder der zweite Zeuge sich nun doch im Flur aufhielt.
Die Geschichte des zweiten Angegriffenen stimme aber nicht. Das sagte der mutmaßlich zweite Attackierte bei einer vorherigen Verhandlung aus, als die beiden Zeugen nicht dabei waren.
Richter Neddermeyer stellte so bei der Urteilsverkündung fest: „Ich habe das Gefühl, dass Sie sich nicht ganz grün mit dem Angeklagten sind.“ Er habe deshalb erhebliche Zweifel an der Glaubhaftig- und Glaubwürdigkeit der Zeugen. Den Angeklagten sprach er deshalb frei - auch wenn nicht ganz auszuschließen sei, dass er die Tat nicht doch begangen haben könnte.
Richter attackiert Angeklagten: "Wir fühlen uns durch Ihr Verhalten beleidigt"
Fäkalien und Abwasser: Rohrbrüche machten Martin Schellberg den Sommer zur Hölle
„Problem auf uns abgewälzt": Rainer und Adelheid Naroda erwarten Lösung für Kanuanlegestelle