Schalkes Wahlausschuss hat entschieden: Peters darf nicht kandidieren
Schalke 04
Schalkes langjähriger Finanzvorstand ist nicht zur Wahl für den Aufsichtsrat zugelassen. Auch Hans Sarpei fehlt auf der Kandidaten-Liste - genauso wie ein Vertreter der „Rangnick-Gruppe“.

Ist vom Wahlausschuss nicht zur Wahl für einen Aufsichtsrats-Posten auf Schalke zugelassen: Ex-Finanzvorstand Peter Peters. © dpa
Schalkes Wahlausschuss hat getagt - und entschieden, welcher der insgesamt 28 Bewerber für die Wahl zum Schalker Aufsichtsrat bei der Mitgliederversammlung am 13. Mai zugelassen wird.
Die wohl prominentesten Namen: Schalkes langjähriger Finanzvorstand Peter Peters, im Juni 2020 zurückgetreten, ist nicht zur Wahl zugelassen worden. Auch Ex-Profi Hans Sarpei fehlt auf der Kandidatenliste. Auch ein Name der Gruppe „Tradition und Zukunft“, im Schalker Volksmund als „Rangnick-Gruppe“ bezeichnet, wird nicht kandidieren dürfen für das Schalker Kontrollgremium. Aus dieser Gruppe hatten sich Dr. Uli Paetzel und Frank Haberzettel beworben.
Kandidieren am 13. Juni bei der digitalen Mitgliederversammlung werden demnach: Holger Brauner, Moritz Dörnemann, Prof. Dr. Stefan Gesenhues, Rolf Haselhorst, Axel Hefer, Heinz-Jürgen Kallerhoff, Sven Kirstein, Matthias Rüter, Johannes Struckmeier, Dr. Meinolf Weidenbach.
Von diesen zehn Kandidaten werden fünf in den Schalker Aufsichtsrat neu gewählt.
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