Soforthilfe des Landes kann ab jetzt beantragt werden

Nach Starkregen

Vom Starkregen geschädigte Privatleute, Kleingewerbebetriebe und Landwirte in Raesfeld können laut Auskunft des Kreises Borken ab sofort finanzielle Soforthilfen beim Land beantragen. Anträge nimmt der Kreis Borken, Fachbereich Natur und Umwelt, Burloer Straße 93, 46325 Borken, entgegen.

Raesfeld

22.06.2016, 15:25 Uhr / Lesedauer: 1 min
Sturzfluten überschwemmten die Raesfelder Freiheit am Nachmittag des 7. Juni.

Sturzfluten überschwemmten die Raesfelder Freiheit am Nachmittag des 7. Juni.

Antragsformulare stehen unter www.kreis-borken.de/soforthilfe zum Abruf bereit. Während der üblichen Dienstzeiten gibt es auch unter Tel. (02861) 82 14 36 weitere Informationen. E-Mails sind zu richten an soforthilfe-starkregen@kreis-borken.de.

Voraussetzungen

Die Schäden müssen zwischen dem 31. Mai und 8. Juni 2016 entstanden sein. Antragsteller können sein:

  • Privathaushalte mit einem nicht versicherbaren Schaden von mindestens 5000 Euro und außerdem
  • Kleingewerbebetriebe (dazu zählen auch landwirtschaftliche Betriebe) mit bis zu zehn Beschäftigten, denen ein nicht versicherbarer Schaden von mindestens 10 000 Euro entstanden ist.

Bis zu 5000 Euro Soforthilfe

Ausreichend sei im Antrag die Zusicherung der Betroffenen, dass ihnen Schäden mindestens in entsprechender Höhe entstanden sind, für diese kein Versicherungsschutz möglich war und die beantragten Sofortmittel zur Schadensbeseitigung verwendet werden. Ein- bis Zwei-Personen-Haushalt können 1000 Euro Soforthilfe erhalten und pro weiteren Personen 500 Euro. Maximal: 2500 Euro. Für Kleingewerbetreibende und Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten beträgt die Soforthilfe 5000 Euro. Die Hilfe soll kurzfristig über den Kreis Borken ausgezahlt werden.