Corona: Neuer Erlass bringt Änderung bei Tests an der Gesamtschule

Coronavirus

Ein neuer Erlass des Landes schafft nicht nur neue Quarantäneregeln für Schulen und Kitas. Sondern bringt auch eine Änderung bei den Coronatests an der Gesamtschule in Raesfeld mit sich.

Raesfeld

, 15.09.2021, 15:31 Uhr / Lesedauer: 1 min
Für die Gesamtschüler gibt es bei den Coronatests eine Neuerung.

Für die Gesamtschüler gibt es bei den Coronatests eine Neuerung. © dpa

Die Anordnung einer Quarantäne soll künftig in der Regel auf den nachweislich infizierten Fall beschränkt werden. Darauf weist der Kreis Borken hin. Wenn in einer Klasse, einem Kurs, einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle ein einzelnes Kind, eine einzelne Lehrkraft oder Betreuungsperson positiv getestet wird, werde eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. „Die Kontaktpersonen müssen in der Regel nicht in Quarantäne.“

Drei statt zwei Tests

Im Alltag relevanter ist die Änderung der Tests an den weiterführenden Schulen. „Zur Eingrenzung des Infektionsriskos in weiterführenden Schulen wird die Zahl der wöchentlichen Regeltestungen von 2 auf 3 erhöht“, so der Kreis und dies gilt damit auch für die Julia-Koppers-Gesamtschule in Raesfeld. „Im Grundschulbereich bleibt es bei den beiden wöchentlichen PCR-Pooltests.“

Wenn man von einem größeren Ausbruchsgeschehen ausgehen müsse, „können nach Risikobewertung im Einzelfall über die einzelne infizierte Person hinaus Anordnungen zur Quarantäne erlassen werden“, so der Kreis.

Kontaktpersonen in Quarantäne könnten vorzeitig in Schule, Kita oder Kindertagespflegestelle zurückzukehren, wenn ein nach dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist. Für geimpfte oder genesene Kontaktpersonen gebe es grundsätzlich keine Test- oder Quarantänepflicht, „solange sie keine Symptome haben“.