Was Sie zur Hundesteuer wissen müssen

Fragen und Antworten

Den Napf mit Futter füllen, Gassi gehen und zwischendurch mal ein Bad: Der Hund als bester Freund des Menschen macht Arbeit. Eine weitere Pflicht von Hundehaltern ist die Hundesteuer. Wir erklären, warum es sie gibt und warum sie in manchen Städten ein Vielfaches höher ist als in anderen.

OLFEN

, 30.05.2016, 05:11 Uhr / Lesedauer: 5 min
Hundebesitzer sollten mit ihrem Tier das Gehen an der Leine schon im Welpenalter trainieren.

Hundebesitzer sollten mit ihrem Tier das Gehen an der Leine schon im Welpenalter trainieren.

Was genau ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist eine sogenannte Gemeindesteuer, die für die Hundehaltung erhoben wird. In Deutschland ist die Hundesteuer Sache der Kommunen, die rund 11.000 Städte und Gemeinden legen den Steuersatz also selbst fest. Die öffentlich-rechtliche Abgabe für Hunde ist so wie alle Steuern - im Gegensatz zu Gebühren - nicht zweckgebunden und dient zur Finanzierung der Kommunen.

Seit wann gibt es die Hundesteuer?

Schon im 15. Jahrhundert mussten Bauern für die Hundehaltung das sogenannte "Hundekorn" an ihre Lehnsherren zahlen. Einen ersten Vorschlag zur Hundesteuer soll es laut der Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden bereits in der Mitte des 18. Jahrhunderts gegeben haben. Der Dresdner Scharfrichter Polster meinte, mit der Steuer könne man die Population der Hunde kontrollieren. Der Vorschlag wurde jedoch abgelehnt.

Das Fürstentum Isenburg im heutigen Hessen erhob dann am 28. Februar 1807 in Offenbach am Main erstmals die Hundesteuer - mit ihr sollte ein Teil der Kriegsschulden bezahlt werden. 1809 kam die Hundesteuer dann auch in Sachsen-Coburg. Dort diente sie dazu, die Anzahl der Hunde zu verringern, um der Gefahr durch Tollwut vorzubeugen.

Wie hoch ist die Hundesteuer in der Region?

Da die Höhe des Steuersatzes Aufgabe der Kommunen ist, unterscheidet sie sich teilweise stark von Ort zu Ort und bezieht sich in jeder Stadt auf den Zeitraum eines Jahres. Der Steuersatz wird pro Hund bezahlt und bleibt gleich, wenn mehrere Personen einen Hund halten. Jedoch wird er in machen Städten höher, falls die Hundehalter mehrere Hunde besitzen.

Für gefährliche Hunde gelten aber deutlich höhere Steuersätze - zumindest in einigen Kommunen.

Ihre Stadt war nicht dabei? Hier finden Sie Ihre Hundesteuersatzung.

Welche Hunde gelten als gefährlich?

Als gefährlich gelten die sogenannten "Listenhunde". Diese Hunde gelten rassebedingt als gefährlich. Bei ihrer Haltung gibt es Einschränkungen wie etwa die Maulkorbpflicht. Sie können sich bei den Hunderassen unterscheiden. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat eine Liste mit gefährlichen Hunden im Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) veröffentlicht. Dazu zählen die Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunderassen. Außerdem können Hunde auch im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden, etwa "Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah" (LHundG NRW: §3, Abs. 3). Um die Gefährlichkeit festzustellen, begutachtet ein amtlicher Tierarzt im Auftrag der zuständigen Behörde den Hund.

 

Was sagen die Experten zur Hundesteuer?

Udo Kopernik, Pressesprecher des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH):

"Die Hundesteuer ist ein Anachronismus. Sie ist einmal als Luxussteuer, vergleichbar mit der Sektsteuer, geschaffen worden. Hunde sind aber kein Luxus sondern Sozialpartner des Menschen und es gibt meines Erachtens keinerlei Grundlage mehr für eine kommunale Abgabe, wie sie zum Beispiel bei der Grund- oder Gewerbesteuer bestehen.

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes betrugen 2013 die Einnahmen aus dieser Luxussteuer in Städten und Gemeinden bundesweit knapp 300 Millionen Euro. Sieht viel aus. Aber nur auf den ersten Blick. Denn die Hundesteuer hat damit einen Anteil an den Gemeindesteuern von etwas mehr als 0,5 Prozent – Einnahmen! Umsatz ist nicht Gewinn. Klug kalkuliert würde man also die Kosten für die Erhebung von diesen Einnahmen abziehen. Dazu hat das Bundesamt allerdings keine Zahlen. Was nicht bedeutet, dass es keinen Verwaltungsaufwand gäbe. Es wird vermutlich nicht viel übrig bleiben oder vielleicht sogar Kosten verursachen.

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Als weiteres Argument für die Hundesteuer führen die Kommunen deren Lenkungseffekt an, um die Zahl der Hunde zu verringern. Generell oder durch besonders hohe Tarife für bestimmte Rassen – zum Beispiel sogenannte Kampfhunde –, um deren Haltung besonders zu erschweren. Ob es funktioniert, kann – oder will – niemand belegen. Vermutlich ist die Hundesteuer genauso wenig erfolgreich wie zum Beispiel die Tabaksteuer. Denn die Zahl der Hunde in Deutschland ist in den vergangenen Jahren eher leicht gestiegen. Und, was wichtiger ist: Eine sachliche Begründung für eine Begrenzung der Zahl der Hunde gibt es nicht.

Es gibt eher Gründe dafür, die Hundehaltung zu fördern. Denn die positiven Auswirkungen des Hundes auf unsere Gesellschaft sind durch zahlreiche Studien wissenschaftlich belegt. Damit sind nun nicht unbedingt nur die Hunde mit Job, wie Dienst- und Rettungshunde oder Begleiter für Menschen mit Handicap gemeint. Hunde tun den Menschen generell gut. Denn soziale Bindungen sind gesund – Hundebesitzer können das übrigens auch ohne Studien bestätigen.

Als besonders freundliche Stadtverwaltung für Hundehalter fällt mir spontan Eschborn ein. Dort wurde bereits 1999 die Hundesteuer abgeschafft. Der Nachteil: Eschborn liegt nicht in NRW.

Der Kampf gegen die Hundesteuer muss vor Ort ausgetragen werden, da die einzelnen Gemeinden selbst entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben wollen und – innerhalb bestimmter verfassungsrechtlicher Grenzen – in welcher Höhe. Der VDH kann als Interessenvertreter der Hundehalter nicht in allen Städten Deutschlands an die Tür der Kämmerer klopfen. Wir treten aber gemeinsam mit anderen Verbänden und Tierschutzorganisationen dafür ein, dass diese nicht zweckgebundene Steuer in Deutschland abgeschafft wird, wie dies etwa in Ländern wie England, Frankreich, Spanien oder Schweden bereits erfolgt ist. Wir ermuntern auch den einzelnen Hundehalter, sich bei ihren Gemeinderäten für das Thema einzusetzen."

 

Was sagen die Hundehalter zur Hundesteuer?

Ann-Marie Potthoff, Hundehalterin und Trainerin beim Hundeverein Selm:

"Prinzipiell finde ich eine Hundesteuer nicht verkehrt, so schafft sich nicht jeder 20 Hunde an. Aber es sollte dann auch mehr für Hunde und ihre Halter getan werden und die Steuer nicht nur zum Beispiel für die Straßensanierung genutzt werden. Es sollte mehr Freiflächen für Hunde geben, mehr Behälter für Hundekot und auch mehr Angebote für Hundehalter wie etwa Seminare oder Trainings. Außerdem ist der Unterschied von Listenhunden und anderen Hunden nicht gerechtfertigt: Keine Hunderasse ist von Natur aus gefährlich, die Erziehung ist ausschlaggebend. Natürlich hat ein Deutscher Terrier mehr Beißkraft als ein Pudel, aber deshalb sollte es auch Trainings-Angebote für Hundehalter geben, damit diese wissen, wie sie damit umgehen müssen. Listenhunde kommen auch oft aus dem Tierheim, da eine Züchtung dieser Hunde mittlerweile strengen Auflagen obliegt. Dann nimmt sich jemand eines Hund aus dem Tierheim an und wird so zusätzlich finanziell belastet. Angebracht fände ich eine Hundesteuer pro Jahr pro Hund von maximal 100 bis 110 Euro. Obwohl ich beim Hundeverein in Selm bin, wohne ich in Nordkirchen. Da ist die Hundesteuer nochmal deutlich niedriger als in Selm."

 

Lukas Socha, Geschäftsführer des Hundesportvereins Dortmund-Eving und Hundehalter:

"Die Hundesteuer ist übertrieben, weil sie im Grunde eine Steuer für nichts ist. Für Halter und Hunde wird zu wenig getan, zum Beispiel Hundekotbehälter auf den Straßen aufgestellt. Katzenhalter müssen zum Beispiel keine Steuer zahlen - und auch deren Haustiere machen Unrat. Auch die Unterscheidung zwischen gefährlichen und ungefährlichen Hunden ist falsch: Ein Hund ist ein Hund, es kommt darauf an, was ein Mensch aus ihm macht. Und die Hundesteuer ist zu hoch - ich habe zwei Hunde und zahle in Dortmund mehr als 400 Euro für beide Tiere pro Jahr. Vertretenswert wären meines Erachtens 60 Euro pro Hund pro Jahr. Und ich verstehe nicht, warum die Hundesteuer sich zwischen Städten unterscheidet, weil: Ein Hund ist ein Hund, egal, ob in Dortmund oder Lünen."

 

Wie kann ich meine Hunde bei der Stadt melden?

Da die Hundesteuer dem Ortsrecht obliegt, ist auch die Anmeldung und die Zahlung der Steuer von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Die Anmeldung läuft über die Bürgerdienste der jeweiligen Stadt. In Dortmund etwa können Hundehalter sich ein Formular zur Anmeldung eines Hundes über das virtuelle Rathaus herunterladen.

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und ist am 1. Juli des Jahres fällig. In manchen Städten kann der Betrag auch vierteljährlich bezahlt werden, so zum Beispiel in Ascheberg oder in Olfen. In Lünen kann auch ein Antrag auf monatliche Zahlung gestellt werden, dafür ist dann eine Einzugsermächtigung nötig.

Nach dem Landeshundegesetz können auch Listenhunde von der erhöhten Hundesteuer befreit werden, wenn der Hundehalter nachweist, dass von ihrem Haustier keine Gefahr ausgeht. Für den Nachweis muss der Hund dann eine Verhaltensprüfung ablegen.

 

Kontrollieren Städte oder Gemeinden, ob ein Hundehalter sein Haustier angemeldet hat?

Auch die Kontrolle von Hundehaltern gehört zum Ortsrecht. Zum Beispiel kontrolliert das Ordnungsamt Dortmund laut Maximilian Löchter, Pressereferent der Stadt Dortmund, im ganzen Stadtgebiet. Die Kontrolle funktioniert über die Hundemarke. In vielen Städten ist das Anbringen der Marke am Halsband eines gemeldeten Hundes Pflicht.

 

Wo finde ich die Hundesteuersatzung für meine Stadt?

Prinzipiell finden Sie die Satzung zur Hundesteuer der jeweiligen Stadt über die Website der Stadtverwaltung. Anbei eine Liste mit Städten - wir haben die Hundesteuerstatzung beziehungsweise den Kontakt zur Stadt für Sie verlinkt:

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