Nach einem Unfall in Coesfeld im Februar flüchteten Fahrer und Beifahrer eines Audis. Im vergangenen Jahr registrierte die Kreispolizeibehörde Coesfeld insgesamt über 1000 Unfallfluchten.

Nach einem Unfall in Coesfeld im Februar flüchteten Fahrer und Beifahrer eines Audis. Im vergangenen Jahr registrierte die Kreispolizeibehörde Coesfeld insgesamt über 1000 Unfallfluchten. © Polizei Coesfeld

Unfallflucht im Kreis Coesfeld: Führerscheinentzug und Gefängnis drohen

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Über 1000 Fälle von Unfallflucht registrierte die Polizei im Kreis Coesfeld vergangenes Jahr. Dabei kann das richtig teuer werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Kreis Coesfeld

, 23.05.2022, 16:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Kurz einmal beim Ausparken oder dem Öffnen der Tür nicht aufgepasst – schon ist es passiert: ein Kratzer oder sogar eine Beule an einem anderen Auto. Wer jetzt einfach verschwindet, macht sich strafbar. Nicht immer bleibt es aber bei Blechschäden nach Unfällen – und die Verursacher machen sich vom Acker. Das kann teuer werden.

? Was ist überhaupt eine Unfallflucht?

Das „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ ist eine Straftat. Wer sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, ohne sich den Konsequenzen zu stellen, macht sich somit strafbar. Fahrerflucht liegt dann vor, wenn der Beteiligte gegenüber anderen Betroffenen nicht die „Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung“ ermöglicht oder – wenn die Betroffenen nicht anwesend sind – eine angemessene Zeit am Unfallort gewartet hat. In diesem Fall muss die Feststellung „unverzüglich nachträglich“ ermöglicht werden, zum Beispiel durch Meldung bei der Polizei.

? Wie lang ist eine „angemessene Zeit“?

Die angemessene Wartezeit ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Üblich ist eine Dauer von 20 bis 60 Minuten. Dabei sollte abgewogen werden, wie groß der entstandene Schaden ist, ob ein zeitiges Eintreffen des Betroffenen erwartet werden kann und wie sich die Verkehrssituation am Unfallort darstellt. Sollte der Betroffene nicht auffindbar sein: Polizei kontaktieren!

? Wie oft fliehen Verkehrsteilnehmer denn vom Unfallort?

Für den Kreis Coesfeld registrierte die Polizei im Jahr 2021 insgesamt 1005 Unfallfluchten. Somit flüchtete nach etwa jedem fünften der 5136 Verkehrsunfälle ein Beteiligter vom Ort des Geschehens. In den meisten Fällen blieb es bei einem Blechschaden. Bei 63 Unfällen mit Fahrerflucht wurden Verkehrsteilnehmer verletzt.

? Welche Folgen hat die Unfallflucht?

Für die Unfallopfer kann eine Fahrerflucht sehr ärgerlich sein: Nur eine Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten des eigenen Schadens, wenn der Verursacher des Unfalls nicht ermittelt werden kann.

Für die Flüchtenden kann es besonders teuer werden – der Versicherungsschutz kann beim Vorwurf der Fahrerflucht erlöschen. Somit müssten sämtliche Schäden aus eigener Tasche bezahlt werden. Ersttäter müssen bei einer Verurteilung mit zwei Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe in Höhe eines Monatsnettogehalts rechnen. Auch könnte der Führerschein für drei Monate eingezogen werden.

Bei hohem Schaden kann der Führerschein auch länger eingezogen werden. Wurden Personen durch den Unfall verletzt, ist nach Flucht auch eine mehrjährige Gefängnisstrafe möglich.

? Wie ermittelt die Polizei bei Unfallflucht?

Die Kreispolizeibehörde Coesfeld hat angekündigt, dass die „spezialisierte Unfallfluchtermittlung“ auch im Jahr 2022 weitergeführt wird. Im vergangenen Jahr konnte von den 63 Unfällen mit Personenschaden in 36 Fällen der flüchtige Verursacher ermittelt werden.

Dabei bietet der Unfallort meist schon viele Hinweise für die Ermittler. Zurückgelassene Teile des flüchtigen Fahrzeuges reichen oft aus, um die Fahrzeughalter zu ermitteln. Selbst kleinste Lackspuren können für die Polizei schon ausreichen, um den Flüchtigen auf die Spur zu kommen.

? Und wie ist mit Wildunfällen umzugehen?

Auch nach einem Unfall mit einem Wildtier kann Unfallflucht im Raum stehen. Lebt das angefahrene Tier noch, könnte dem Fahrer zusätzlich Tierquälerei vorgeworfen werden, die sehr teuer werden kann. Daher gilt auch hier: Nach einem Wildunfall sollte unbedingt die Polizei gerufen werden.

? Kann Unfallflucht überhaupt verjähren?

Ja. Das Gesetz sieht eine Frist von fünf Jahren vor. Bis dahin muss ein Unfallbeteiligter wegen Fahrerflucht verurteilt worden sein. Danach ist eine Bestrafung nicht mehr möglich.