Was erwartet man von einem Hotel? Eine schöne Aussicht, eine attraktive Lage, Freizeitmöglichkeiten. Für einen Campingplatz gelten wohl die gleichen Ansprüche.
Die Steveraue bietet alles das. Dachte sich wohl auch der Investor, der eine Bauvoranfrage an die Stadt Olfen gerichtet hat. Konkret will er ein Hotel mit angegliedertem Campingbetrieb bauen. Und zwar zum Hotel Zum Steverstrand.
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Olfen hatte in seiner Sitzung am Dienstag, 23. Mai, über diese Bauvoranfrage zu entscheiden. Ergebnis: Der Ausschuss sagt einstimmig nein dazu. Korrekt heißt das: „Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Hotels mit angegliedertem Campingbetrieb auf dem Grundstück in der Gemarkung Olfen-Stadt, Flur 9, Flurstück 46, Lüdinghauser Str. 33/35 wird gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 36 BauGB versagt.“

Hotel weiter Ziel
Es geht also um einschlägige Paragrafen im Baugesetzbuch. Die greifen, wenn es um Planungen im Außenbereich geht. So wie im vorliegenden Fall. Demnach können Vorhaben im Einzelfall nur zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung unter anderem öffentliche Belange nicht beeinträchtigen.
In dem Fall geht es im Wesentlichen um Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz, die die Hotelpläne scheitern lassen. Die Verwaltung erklärt dazu: „Nach vorliegender negativer Stellungnahme der Umweltbehörde des Kreises Coesfeld stehen dem vorgesehenen Baustandort im festgesetzten Überschwemmungsgebiet ,Stever‘ öffentliche Belange der Wasserwirtschaft und des Hochwasserschutzes entgegen.“
Weiteres Hotel als Ziel
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Zudem bestehen laut Verwaltung Bedenken, „da sich in der näheren Umgebung drei tierhaltenden Betriebe befinden“. Die landwirtschaftlichen Betriebe dürfen demnach durch das geplante Vorhaben nicht in ihrer zukünftigen Entwicklung beeinträchtigt werden.
Bürgermeister Wilhelm Sendermann erklärte zur Einordnung in die Gesamtlage der Stadt Olfen: „Wir verfolgen als Stadt sehr wohl das Ziel, dass wir mit einem weiteren Hotel die Übernachtungsmöglichkeiten in Olfen verbessern. Aber der Standort ist nicht genehmigungsfähig.“