In welchem Wahllokal man wählen soll, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte.

© Karim Laouari (Archiv)

Stimmabgabe ist in Nordkirchen schon vor der Bundestagswahl möglich

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Die Bundestagswahl am 26. September erfordert akribische Vorbereitung. Die Gemeinde Nordkirchen gibt jetzt Details für die Wähler bekannt, die für die Zeit bis zum Wahltag wichtig sind.

Nordkirchen

, 21.08.2021, 08:35 Uhr / Lesedauer: 2 min

Ab Montag, 23.08.2021, werden die Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl am 26. September 2021 an alle Wahlberechtigten in der Gemeinde Nordkirchen zugestellt. Das teilt die Gemeinde Nordkirchen mit.

Den Wahlbenachrichtigungskarten entnehmen die Wähler, in welchem der insgesamt 6 Wahllokale sie wählen können.

Wer bis zum 6. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt der Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, Zimmer 30, oder telefonisch unter 02596 917-130 melden.

Briefwahlunterlagen anfordern

Wer am Wahltag abwesend ist oder aus sonstigen Gründen sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, habe die Möglichkeit, schriftlich oder persönlich Briefwahlunterlagen beim Wahlamt anzufordern, erklärt Gemeindesprecher Karim Laouari. Hierzu könne die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte genutzt werden.

Vollmacht

  • Wer den Antrag für einen anderen stellt oder Unterlagen für einen anderen mitnehmen möchte, muss dafür eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Hierbei handelt es sich um eine verbindliche Rechtsvorschrift, an die sich die Mitarbeiterinnen im Wahlamt halten müssen.
  • Von einer solchen Vollmacht kann aber nur Gebrauch gemacht werden, wenn der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlbenachrichtigte vertritt.
  • Dies hat der Bevollmächtigte gegenüber dem Wahlamt der Gemeinde Nordkirchen vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Nordkirchen (www.nordkirchen.de, Button „Bundestagswahl 2021“) zu beantragen. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.

Ab sofort ist auch der direkte Gang ins Rathaus Nordkirchen möglich. Die Gemeindeverwaltung hat in Zimmer 30 und 31 Wahlbüros eingerichtet, wo gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte und des Personalausweises die erforderlichen Unterlagen ausgehändigt werden. Hier sind auch Wahlurnen sowie Wahlkabinen aufgestellt, sodass eine unmittelbare Stimmabgabe möglich ist.

Die Stimmzettelkennzeichnung sollte möglichst mit wählereigenem Schreibzeug erfolgen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass keine Filzstifte und auch keine Bleistifte benutzt werden. Schwarze oder blaue Kugelschreiber dürfen hingegen verwendet werden. Vorsorglich wird vom Wahlvorstand zugleich eine Anzahl von Schreibstiften, die nach Gebrauch deren Reinigung vor einer Wiederverwendung zulässt, zur Verfügung stehen.

Mund-Nase-Bedeckung empfohlen

Ebenso dürfen Bürger bei der Kommunalwahl auch wählen, wenn sie keine Mund-Nase-Bedeckung tragen wollen. Dies ist nur möglich, da in den Wahllokalen räumlich und durch eine Einbahnregelung dafür gesorgt wird, dass die Mindestabstände eingehalten werden.

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Ebenso werden die Wahlhelfer und Wähler durch einen Spuckschutz voneinander getrennt sein. Die Wahlhelfer werden zudem mit einer Mund-Nase-Bedeckung ausgestattet. Es wird aber aus Rücksicht, Verantwortungsbewusstsein und aktivem Schutz seiner Mitmenschen zu einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen.

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