LWL: Mensa der Fachhochschule hat Denkmalwert

FH für Finanzen Nordkirchen

Die Mensa und die kombinierte Sport- und Schwimmhalle im Ostgarten von Schloss Nordkirchen sollen einen Denkmalwert haben. Das besagt ein aktuelles Gutachten des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL) Denkmalpflege. Doch schützt sie das vor einem möglichen Abriss?

NORDKIRCHEN

, 05.12.2015, 06:30 Uhr / Lesedauer: 1 min
Für das Hallenbad wurde ein Denkmalwert bestätigt.

Für das Hallenbad wurde ein Denkmalwert bestätigt.

Der Bauausschuss nahm bei seiner Sitzung am Donnerstag die Absicht der Denkmalbehörde zur Kenntnis. Vom Denkmalschutz ausgenommen sind dabei der nachträglich errichtete Außenaufzug vor der Westfassade der Mensa und die Fluchttreppenhäuser der Sport- und Schwimmhalle.

Die Schließung des Hallenbades war aufgrund der zu hohen Sanierungskosten bereits beschlossen. Die Eigentümer sind laut Bürgermeister Dietmar Bergmann für Instandhaltung und Erhalt der Denkmäler verantwortlich - soweit ihnen das zumutbar ist. Dies ist gerade für die weiteren Verfahren wichtig, denn das nicht mehr benötigte Hallenbad und die noch genutzte Sporthalle sollen weiter genutzt werden. 

Welche Nutzung ist denkmalverträglich?

Diese Nutzungen müssen dann aber denkmalverträglich sein. Dafür möchten Denkmalamt und Bezirksregierung eine Machbarkeitsstudie veranlassen. Die Frage ist nur, wie diese Untersuchung finanziert werden soll. 

Sollte keine geeignete Nutzung zu finden sein, sei laut Bürgermeister Bergmann auch der Abbruch des Denkmales nicht ausgeschlossen. 

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