Kommunalwahl in Nordkirchen: Stimmzettel mit freundlicher Ansage
Barrierefreie Wahl
Am Sonntag, 13. September, finden die Kommunalwahlen statt. In der Gemeinde Nordkirchen werden gewählt: der Gemeinderat, der Kreistag, der Bürgermeister und der Landrat. Was gibt es zu beachten?

Die Nordkirchener gehen am 13. September zur Kommunalwahl. Es gibt einige Neuerungen, die im Vorfeld zu beachten sind. © Jennifer von Glahn (Archiv)
Bei den Kommunalwahl am 13. September gibt es einiges an Neuerungen. Und die haben nicht alle etwas mit dem Coronavirus zu tun. Wir beantworten wichtige Fragen mit Hilfe des Nordkirchener Wahlamtes.
? Ab wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?
Seit Dienstag, 18. August, werden die Wahlbenachrichtigungskarten für die Kommunalwahl am 13. September an alle Wahlberechtigten in der Gemeinde Nordkirchen zugestellt, teilt das Wahlamt mit. Den Wahlbenachrichtigungskarten entnehmen die Bürger, in welchem der insgesamt 14 Wahllokale sie wählen können.
? Was ist, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Wer bis zum 28. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt der Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, Zimmer 37, Tel. (02596) 917-130, E-Mail: laura.quante@gemeinde.nordkirchen.de melden.
? Kann ich schon vor dem 13. September meine Stimme abgeben?
Ab sofort ist auch eine Wahl im Rathaus Nordkirchen möglich, erklärt die Gemeinde. Die Gemeindeverwaltung hat in den Zimmern 36 und 37 Wahlbüros eingerichtet. Gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte und des Personalausweises werden die erforderlichen Unterlagen direkt ausgehändigt. Hier sind auch Wahlurnen sowie Wahlkabinen aufgestellt, sodass eine unmittelbare Stimmabgabe möglich ist.
? Wie sieht es mit Briefwahl aus?
Briefwahlunterlagen sind laut Wahlamt schriftlich oder persönlich beim Wahlamt anzufordern. Hierzu kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte genutzt werden. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte stehen Angaben, wie die Briefwahl beantragt werden kann. Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wählerinnen und Wähler dann Erläuterungen zum Briefwahlverfahren Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen über die Internetseite www.nordkirchen.de/wahlen zu beantragen. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.
? Kann ich den Antrag auf Briefwahl auch für jemand anderen stellen?
Wer den Antrag für jemand anderen stellt oder Unterlagen für jemand anderen mitnehmen möchte, muss dafür eine schriftliche Vollmacht vorlegen, so die Gemeinde. Hierbei handele es sich um eine verbindliche Rechtsvorschrift, an die sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wahlamt halten müssen. Ein Bevollmächtigter dürfe maximal vier Wahlbenachrichtigte vertreten. Dies habe der Bevollmächtigte gegenüber dem Wahlamt der Gemeinde Nordkirchen vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.
? Welche Corona-Hygienevorschriften gibt es?
„Aus Rücksicht, Verantwortungsbewusstsein und aktivem Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus“ empfiehlt das Wahlamt Folgendes: „Bitte bringen Sie zur Wahl einen eigenen Stift mit. Ideal sind schwarze und blaue Kugelschreiber. Filzstifte und Bleistifte dürfen nicht verwendet werden. Bitte tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.“ Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sitzen hinter einem Spuckschutz und sind mit einem Mund-Nasen-Schutz ausgestattet. In den Wahllokalen wird eine Einbahnregelung dafür sorgen, dass die Mindestabstände eingehalten werden können.
An diesen Tagen ist das Wahlamt geöffnet
Die Öffnungszeiten des Nordkirchener Wahlamtes:- Montag - Mittwoch 8- 16 Uhr;
- Donnerstag 7 - 17 Uhr;
- Freitag 8 - 13 Uhr.
? Wie können blinde und sehbehinderte Menschen wählen?
Am 13. September werden blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen. So steht es im Gesetz, teilt das Wahlamt mit. Aber was bedeutet das praktisch? Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben.
? Wie funktionieren die Unterstützungsmaßnahmen?
Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um „ihre“ Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen könne dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden, so das Wahlamt. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.
? Wie läuft das genau mit diesen speziellen Stimmzetteln?
Welche Kandidatin/welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt, verraten akustische Stimmzettel. Dazu hat die Gemeinde Nordkirchen pro Wahlbezirk 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer freundlichen Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar. Eine Liste der 0800er-Nummern und den jeweiligen Wahlbezirksnummern finden Interessierte auf www.nordkirchen.de/wahlen
? Wo sind diese Wahlhilfepakete erhältlich?
Die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) können Wahlberechtigte in Westfalen und Lippe beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter Tel. (0231) 557590-0 oder per Mail an info@bsvw.de bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen. Es gibt auch die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer unter Eingabe der Postleitzahl bei der Telefonansage (0231) 550 330 337 36 zu finden. Darüber hinaus stehen die Wahlbezirke auch auf den Wahlbenachrichtigungskarten. Alle Informationen finden Interessierte auch auf der Internetseite https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html