Fehler bei Wahlbenachrichtigungen in Südkirchen und Capelle: Gemeinde korrigiert

Bundestagswahl

In Nordkirchen ist es bei den Wahlbenachrichtigungskarten zu einer kleinen Panne gekommen: Für zwei Wahlbezirke ist jeweils ein falsches Wahllokal angegeben worden.

Südkirchen, Capelle

, 14.09.2021, 08:35 Uhr / Lesedauer: 1 min
Die Wahlbenachrichtigungskarten für zwei Wahlbezirke in der Gemeinde Nordkirchen waren fehlerhaft.

Die Wahlbenachrichtigungskarten für zwei Wahlbezirke in der Gemeinde Nordkirchen waren fehlerhaft. © Karim Laouari (Archiv)

Beim Ausstellen der Wahlbenachrichtigungskarten für die diesjährige Bundestagswahl am 26. September hat es bei der Gemeinde Nordkirchen einen technischen Fehler gegeben: In zwei Wahlbezirken sind die falschen Wahllokale angegeben worden. Das hat die Gemeinde Nordkirchen in der jüngsten Ratssitzung und in einer Pressemitteilung erklärt.

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Betroffen sind die Wahlbezirke 006 (Capelle) und 005 (Südkirchen): Auf den Karten sind jeweils die Pfarrheime in den Ortsteilen als Wahllokale genannt. „Die korrekten Wahllokale sind allerdings für den Wahlbezirk 006 (Capelle) das Dorfgemeinschaftshaus, Schulweg 5, und für den Wahlbezirk 005 (Südkirchen) die Sporthalle der Grundschule Südkirchen, Hauptstraße 9. Dort ist auch unter Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes in der Coronapandemie für Wählerinnen und Wähler sowie den Wahlvorstand ein unbedenklicherer Wahlablauf möglich“, heißt es in der Pressemitteilung der Gemeinde.

Alle weiteren Angaben auf der Karte korrekt

Alle Betroffenen aus den beiden Wahlbezirken werden auch noch per Post über den Fehler informiert. An den „falschen“ Wahllokalen - also an den Pfarrheimen - werden am Wahltag außerdem Hinweisschilder hängen. Der Wahlvorstand sei auch informiert.

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Wichtig ist der Gemeinde noch: „Alle weiteren Angaben auf den Wahlbenachrichtigungskarten, wie die angegebene Wahlzeit und die laufende Nummer im Wählerverzeichnis, sind richtig und haben weiterhin Bestand. Wählerinnen und Wähler bringen daher am Wahltag einfach die Benachrichtigungskarte mit, die sie bereits per Post erhalten haben.“

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