Direkt am Tresen der Minigolf-Anlage in Nordkirchen wird sichtbar, wie es den Inhabern in den vergangenen Monaten ergangen ist. „Corona-Soforthilfe“ steht dort auf einem kleinen Plakat geschrieben, welches an einer gläsernen Spendendose befestigt ist. Viele Münzen und ein paar Scheine liegen im Inneren des Kästchens. Dass sich Sonja Voß und ihr Sohn Patrick Handrop zu diesem Schritt entschlossen haben, kommt nicht von ungefähr. Denn ihre Existenz steht auf dem Spiel.
Zu Beginn der Coronapandemie hat das Mutter-Sohn-Gespann die sogenannte Corona-Soforthilfe von rund 9000 Euro beantragt. Diese brauchten die Inhaber auch, da gerade in den ersten zwei Jahren der Pandemie kaum Freizeitaktivitäten möglich waren und laufende Kosten weiterhin bezahlt werden mussten. Doch nun steht der Minigolfplatz direkt neben dem Schloss Nordkirchen kurz vor dem Aus.
Der Grund: Sie sind aufgefordert worden, 6903 Euro an das Land Nordrhein-Westfalen bis zum 30. Juni 2023 zurückzugeben. Die Verzweiflung ist bei Patrick Handrop entsprechend groß. „Wenn wir das zahlen müssen, bleibt die Anlage auf jeden Fall geschlossen. Bei drei Jahren ohne Rücklagen schaffen wir das nicht mehr.“
Durchwachsene Saison
Bis zum 1. November soll die Minigolf-Anlage noch offen bleiben, danach dann nur noch am Wochenende bei gutem Wetter. Wenn der 30-jährige Inhaber auf die diesjährige Saison blickt, ist da kein großer Freudenschrei. „Das war nicht gerade toll. Den meisten Leuten ist das zu teuer und es ist eben auch wetterabhängig.“ Die Stammkunden würden auch weiterhin noch kommen, doch all diejenigen, die am Wochenende zum Schloss Nordkirchen gehen, würden sich das zwei Mal überlegen, weiß Handrop.
Auch bis zum Ende des Jahres erwartet er keinen „großen Boom“ mehr. „Wenn man jetzt so sechs Kunden am Tag hat, ist das noch viel.“ Verglichen mit der Saison vor Corona hat die Minigolfanlage in Nordkirchen 60 Prozent Minus gemacht. Daher seien auch keine Rücklagen mehr vorhanden. Seine Mutter müsse aktuell sogar ihre Rente in den Betrieb stecken, so Handrop. Gerechnet habe der 30-Jährige mit diesen enormen Einbußen nicht.
Anlage wie ein Zuhause
Dementsprechend gedämpft ist auch die Stimmungslage. Falls die Anlage kommendes Jahr wirklich schließen sollte, wäre das für das Inhaber-Duo eine ziemlich schlimme Situation. „Das tut schon ordentlich weh. Gerade jetzt, wo wir ausgerechnet haben, dass wir nicht weiter machen können, wenn wir alles zurückzahlen müssen.“
Der Minigolfplatz gehört schon 12 Jahre der Familie von Patrick Handrop und seiner Mutter Sonja Voß. 1996 wurde die Anlage erstmals eröffnet. „Das hier ist der Traum meiner Mama. Sie sieht das als ihr Zuhause an“, erklärt der 30-Jährige. Daher wolle man den Betrieb auch unbedingt selbst weiterführen. Geld von der Gemeinde Nordkirchen, Kleinunternehmen oder anderen Investoren anzunehmen für den Erhalt der Anlage, komme nicht in Frage. „Dann stehen wir ja wieder bei jemandem in der Schuld. Da schließen wir lieber.“

Vor gut dreieinhalb Monaten hatte Handrop die Spendenbox auf Anraten einer Kundin aufgestellt. Wie viel Geld mittlerweile zusammengekommen ist, weiß er nicht. Aber auf eine dreistellige Summe komme man wohl nicht.
„Wir versuchen, nach jedem Strohhalm zu greifen, damit wir nicht schließen müssen. Daher sind wir auch dankbar über jeden, der dort etwas reinwirft. Alles hilft uns.“ Vor ein paar Wochen habe man gerade so die Pacht, die am 1. November fällig ist, zusammengekriegt. Wenn die Anlage nächstes Jahr jedoch nicht mehr öffnet, wäre das Geld weg.
Ratenzahlung ist möglich
Handrop würde die 6903 Euro gern in Raten an das Land NRW zurückzahlen. Laut dem Lüner Anwalt Axel Denkert sei diese Vorgehensweise durchaus möglich, müsse aber mit der entsprechenden Behörde vereinbart werden. Laut dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie steht es Unternehmern frei, eine Rückzahlung in Teilen bzw. mehreren Einzelüberweisungen vorzunehmen.
Wichtig sei jedoch, dass die vollständige Rückzahlung bis zum Abschluss des Förderverfahrens erfolgt. Bei nicht fristgerechter Rückzahlung würden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen, erklärt Denkert weiter. „Darüber hinaus muss natürlich geprüft werden, ob Insolvenzgründe vorliegen. Je nach Unternehmensform bestehen ggf. Antragspflichten zur Insolvenzantragsstellung.“
Klage steht im Raum
Handrop und seine Mutter stehen aktuell in Kontakt mit einem Anwalt. Auch eine Klage gegen den Rückforderungsbescheid stehe dabei im Raum. Der Lüner Anwalt Axel Denkert schätzt die Chancen, sofern die Klagen nicht verfristet sind, als durchaus gut ein. „Im Hinblick auf die sehr hohen Rückforderungsbeträge erscheint das Klagerisiko verhältnismäßig gering, so dass es auf etwaige Zusatzkosten dann auch nicht mehr ankommt. Ich empfehle in jedem Fall, gegen die Bescheide vorzugehen.“
Wie es in Zukunft mit der Minigolf-Anlage in Nordkirchen weitergeht, werden nun die Gespräche mit Handrops Anwalt klären. Eine abschließende Entscheidung, ob nun geschlossen wird oder nicht, hat der 30-Jährige aber erst einmal auf das kommende Jahr verschoben.
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