
© Sylvia vom Hofe (A)
Einzelhandel darf im Kreis Coesfeld ab 29. März öffnen - mit Einschränkung
Coronaschutzverordnung
Viele Menschen fragen sich, ob jetzt überall die Notbremse gezogen werden muss, weil die Corona-Infektionszahlen steigen. Der Kreis Coesfeld hat jetzt klare Regelungen heraus gegeben.
Die vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) neu gefasste Coronaschutzverordnung, die am Montag, 29. März, in Kraft treten wird, erlaubt im Kreis Coesfeld weiterhin die Öffnung des Einzelhandels sowie der Kultureinrichtungen. Das erklärt der Kreis Coesfeld am Freitag, 26. März. Allerdings schränkt der Kreis das öffentliche Leben auch ein wenig ein.
Als Grundlage für Entscheidungen zur Anpassung von Schutzregeln im Kreis Coesfeld gelte der Inzidenzwert, den das Landeszentrum Gesundheit NRW veröffentliche, heißt es in einer Pressemitteilung. Dieser liege mit 60,7 deutlich unter 100. Das Einkaufen sei somit weiterhin in den Geschäften erlaubt.
Terminbuchung
Neu ist, dass nun auch im Kreis Coesfeld Terminbuchungen („click and meet“) notwendig sind. Körpernahe Dienstleistungen, bei denen keine Maske getragen werden kann, dürfen in Anspruch genommen werden, wenn die Kundin oder der Kunde einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest vorlegen kann.
Und weil nun auch Kultur wieder in den Fokus rücken kann, öffnet am 10. April die Kolvenburg mit der Vernissage „Heimat - jetzt! Das Münsterland neu gedacht“. Für den Besuch ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Gleiches gilt für die Besichtigung der Burg Vischering, die bereits geöffnet ist. Ein Termin kann ganz einfach telefonisch unter Tel. 02591 79900 oder per E-Mail an kultur@kreis-coesfeld.de vereinbart werden.
Treffen im öffentlichen Raum sind weiterhin mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich.
Für Kreise und Kommunen mit einer Wocheninzidenz von mehr als 100 gelten laut NRW-Landesregierung folgende Regelungen: Liegt die 7-Tages-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei Werktagen in Folge über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, greift die Corona-Notbremse. Dann entscheidet die betroffene Kommune in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium zwischen zwei Varianten: strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder Test-Option. Bei der Test-Option können diese Öffnungen beibehalten werden – jedoch nur für Kunden, Besucher, Nutzer mit tagesaktuellem negativen Testergebnis.
Rund um den Kreis Coesfeld sind die Inzidenzwerte (Stand: 26. März) wie folgt: Kreis Recklinghausen: 117,1; Kreis Borken: 141,4; Kreis Steinfurt: 99,1; Münster: 59,6; Kreis Warendorf: 82,1; Kreis Unna: 94,7.