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Unterschreitung der 50er-Inzidenz bedeutet für Kreise keine Lockerung
Coronavirus
Aktuell ist der Kreis Coesfeld der Kreis mit dem geringsten Inzidenzwert in NRW. Die Grenze von 50 ist nahe. Doch eine Unterschreitung der Grenze bringt im Moment keine Vorteile.
65,73 beträgt der Inzidenzwert für den Kreis Coesfeld am Mittwoch, 18. November. Es ist an diesem Tag der geringste Inzidenzwert in ganz Nordrhein-Westfalen. Das heißt, hier gab es die wenigsten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in der vergangen Woche. Am Freitag (13. November) lag der Wert sogar bei 53,5 - und machte Hoffnung: Würde es der Kreis vielleicht bald schaffen, die 50e- Marke wieder dauerhaft zu unterschreiten? Und welche Auswirkungen hätte das überhaupt?
„Maßnahmen sind überholt“
„Die Inzidenzzahl ist nach wie vor ein Indikator“, erklärt Wolfgang Heuermann vom Kreis Coesfeld auf Anfrage der Redaktion, aber es gäbe keine Erleichterung, die daran gekoppelt sei. Oder anders gesagt: Eine rechtliche Konsequenz hat das Unterschreiten der 50er-Grenze zumindest aktuell nicht mehr.
„Die Maßnahmen sind überholt, weil inzwischen aufgrund des sehr dynamischen Infektionsgeschehens landesweit strengere Maßnahmen angeordnet werden mussten“, bestätigt auch Carsten Duif, Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums.
„Gleichwohl bleibt es die Aufgabe der Kommunen, das lokale Infektionsgeschehen fortlaufend zu beobachten und zu prüfen, ob lokal und einzelfallbezogen weitere Maßnahmen erforderlich sind“, macht Duif jedoch klar. Eine der zentralen Aufgaben der Gesundheitsbehörden im Zuge der Corona-Pandemie sei auch weiterhin die Kontaktpersonennachverfolgung, um Infektionsketten schnell und wirksam unterbrechen zu können. Die Aufgabe werde allerdings umso personalintensiver und umso anspruchsvoller, je höher die Inzidenz liegt. Für den Kreis Coesfeld immerhin aktuell eine Aufgabe, die auch mit Hilfe der Bundeswehr zu schaffen ist: „Wir setzen so viel Personal ein, dass wir das schaffen können“, sagt Heuermann.
Paragraph für die kreisweiten Beschränkungen gestrichen
Bund und Länder hatten den Inzidenzwert im Mai als neuen Richtwert in der Corona-Bekämpfung herausgegeben. Es ist der Wert, bei dem man davon ausgeht, dass Gesundheitsämter in der Lage sind, die Infektionsketten noch nachzuvollziehen. Deshalb sollte eine Überschreitung des 50er-Werts für die jeweilige kreisfreie Stadt oder den Kreis bestimmte Einschränkungen zur Folge haben - später kam auch noch eine erste Warnstufe von 35 hinzu, die kleinere Einschränkungen zur Folge hatte. Seit dem 2. November, also mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung, ist der Paragraf, der dies geregelt hat aber aus der Verordnung gestrichen worden.
Ursprünglich war in den jeweiligen Verordnungen festgelegt, dass wieder Lockerungen eintreten, wenn der betroffene Kreis den Grenzwert an sieben aufeinander folgenden Tagen unterschreitet. Aktuell macht es aber keinen Unterschied, ob der Kreis Coesfeld diese Grenze einmal oder an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet.
„Nach der aktuellen Rechtslage hat das keine Auswirkungen“, macht Carsten Duif auf dem NRW-Gesundheitsministerium klar. Die aktuellen Maßnahmen würden zum Beispiel auch dann gelten, wenn ein ganzes Bundesland unter der Grenze liegt. Mecklenburg Vorpommern zum Beispiel liegt aktuell bei einem Wert von 44,0. Nordrhein-Westfalen liegt mit 164,9 dagegen weit darüber. Aber für beide gelten die gleichen strikten Regeln, da es sich um ein bundesweit dynamisches Geschehen handele.
Und die Perspektive? „Die Angemessenheit der Maßnahmen wird dabei vor allem aktuell durch die zeitliche Begrenzung sichergestellt“, erklärt Duif. Das heißt, aktuell ist klar, dass die Maßnahmen im November gelten. In der kommenden Woche werden die Beratungen von Bund und Ländern dann - so zeichnete es sich bereits ab - wohl noch weitere Verschärfungen, aber auch eine zeitliche Perspektive bis ins neue Jahr hinein bringen. Sollte sich das Infektionsgeschehen landesweit in Nordrhein-Westfalen deutlich ausdifferenziert haben, dann müsse man das bei einer Nachfolgeregelung berücksichtigen, so Duif. Und auch wenn speziell der Kreis Coesfeld die Grenze von 50 sieben Tage lange unterschreiten sollte, „wird dies im Prozess der fortlaufenden Überprüfung der Verordnungsregelungen bewertet werden müssen.“
Ich bin neugierig. Auf Menschen und ihre Geschichten. Deshalb bin ich Journalistin geworden und habe zuvor Kulturwissenschaften, Journalistik und Soziologie studiert. Ich selbst bin Exil-Sauerländerin, Dortmund-Wohnerin und Münsterland-Kennenlernerin.

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