Glimpflich endete vor kurzem in Münster ein Prozess gegen einen 57-jährigen Rentner aus Nordkirchen. Die 16. Strafkammer des Landgerichts reduzierte eine bereits gegen den Mann verhängte Strafe erheblich.
Die Tat, um die es geht, liegt schon mehr als zwei Jahre zurück. Der Angeklagte war anfangs gar nicht an der Sache beteiligt. Vielmehr war es sein Sohn, der am 5. April 2021 im Auto durch Nordkirchen fuhr und dabei mit einem Mann und einer Frau in Streit geriet.
Die beiden gingen dort in der Mittagszeit spazieren. Der junge Autofahrer fühlte sich von dem Spaziergänger bedroht und rief seinen Vater an. Der kam sofort angefahren, mit einem abgebrochenen Axtstiel im Wagen. Damit stieg er aus und geriet nun seinerseits mit dem Spaziergänger aneinander. Dabei schlug er seinem Kontrahenten den Holzknüppel heftig gegen den Oberschenkel. Das Opfer erlitt eine schwere Prellung und war zehn Tage lang arbeitsunfähig.
Als Kind entführt
Für diese Tat verurteilte das Amtsgericht Lüdinghausen den Nordkirchener zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 60 Euro. Dagegen ging er in Berufung, die nun am Landgericht verhandelt wurde. Ziel der Berufung, so der Verteidiger des 57-Jährigen, sei eine Reduzierung der Strafe wegen verminderter Schuldfähigkeit. Sein Mandant leide unter einer vielfachen traumatischen Belastungsstörung.
Als Kind sei er entführt sowie mit einem Messer bedroht worden und habe erst nach einem Tag aus der Gefangenschaft flüchten können. Außerdem sei er mehrfach von Betreuungspersonen misshandelt worden. Die Tat vor zwei Jahren, betonte der Rechtsanwalt, bereue der Angeklagte zutiefst.
Strafe wird reduziert
Mit dieser Verteidigung hatte der Nordkirchener Erfolg. Nach ausführlicher Beratung stellte die Strafkammer das Verfahren gegen Auflagen vorläufig ein. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs muss der 57-Jährige dem damals verletzten Mann 800 Euro bezahlen. Die Summe wird auf das Schmerzensgeld angerechnet, über das noch verhandelt wird. Außerdem muss der Angeklagte 1000 Euro an den Kinderschutzbund bezahlen.
Wenn diese Auflagen erfüllt sind, wird das Strafverfahren endgültig eingestellt. Damit erklärten sich der Angeklagte, sein Anwalt und auch die Staatsanwältin einverstanden. Für den Nordkirchner Rentner bedeutet das: Statt der Geldstrafe von 7200 Euro muss er nur 1000 Euro bezahlen – plus Schmerzensgeld. Außerdem ist die Vorstrafe vom Tisch.
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