Kein Wiederholungsspiel für GS Cappenberg. Das war die Entscheidung des Bezirkssportgerichts Mitte (BSG) nach der schriftlichen Verhandlung im Fall des „Wechsel-Spiels“ zwischen SV Bausenhagen und GSC in der Fußball-Kreisliga A2 Unna-Hamm. Die Möglichkeit für GSC, in Revision zu gehen, schloss das BSG prinzipiell aus. Das einzige Rechtsmittel für eine Fortsetzung des Falles wäre eine Nichtzulassungsbeschwerde. Doch die ist für die Cappenberger nun vom Tisch.
GS Cappenberg verzichtet auf Nichtzulassungsbeschwerde
Wie GSC-Vorsitzender Thorsten Garber am Freitag auf Nachfrage bestätigte, werde der Verein keine Beschwerde einreichen. „Wir hatten ein Wiederholungsspiel angestrebt. Diese Angelegenheit war schon genug Arbeit im Verein. Wir haben uns jetzt im Präsidium mehrheitlich, wenn auch knapp, dagegen entschieden, noch weiterzugehen, − wenngleich wir das Urteil weiterhin für falsch halten.“
GSC hatte sich für die Verhandlung sogar die Hilfe eines Anwalts geholt. „Jetzt wollen wir einen Schlussstrich ziehen. Wir lassen es dabei beruhen und werden sportliche Antworten geben“, so die Ansage von Garber.
Schiedsrichter-Fehler war Auslöser für Verhandlungen
Im Meisterschaftsspiel zwischen dem SV Bausenhagen und GS Cappenberg war es Anfang September zu einem Schiedsrichter-Fehler gekommen. Der hatte beiden Teams regelwidrig eine fünfte Auswechslung untersagt, weswegen GSC Einspruch gegen die Spielwertung einlegte. Das Kreissportgericht Unna-Hamm gab zunächst GSC recht. Daraufhin ging der SV Bausenhagen in Berufung und erhielt seinerseits recht vom Bezirkssportgericht, das das erste Urteil des KSG kippte.

Beim SV Bausenhagen war Fußball-Abteilungsleiter Felix Holtheuer hingegen zufrieden mit dem Urteil: „Das Urteil ist in unserem Sinne. Es war die richtige, logische Entscheidung. Ich finde, es gab durch den Schiri-Fehler keinen Nachteil für nur ein Team.“