Bezirkssportgericht hat entschieden Urteil zu SV Bausenhagen gegen GS Cappenberg ist da

Bezirkssportgericht hat entschieden: Urteil zu SV Bausenhagen gegen GS Cappenberg ist da
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Lange mussten die Vereine warten, jetzt haben sie Gewissheit. GS Cappenberg wird kein Wiederholungsspiel gegen den SV Bausenhagen in der Fußball-Kreisliga A2 Unna-Hamm bekommen. Darüber hat das Bezirkssportgericht Mitte (BSG) des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen (FLVW) jetzt entschieden und damit das erste Urteil des Kreissportgerichts Unna-Hamm gekippt. Sportrichter Andreas Pfeffer bestätigte dies.

Keine Neuansetzung, kein Wiederholungsspiel für Cappenberg

Somit steht fest: Der 2:0-Sieg des SV Bausenhagen vom 17. September gegen GS Cappenberg hat weiter Bestand. Wegen eines Schiedsrichter-Fehlers − er untersagte beiden Mannschaften im besagten Spiel regelwidrig einen fünften Wechsel − hatten die Cappenberger Einspruch beim Kreissportgericht Unna-Hamm eingelegt, das diesem Einspruch stattgegeben und auf eine Neuansetzung der Partie entschieden hatte.

Der SV Bausenhagen wiederum ging im Anschluss in Berufung, weswegen sich das Bezirkssportgericht Mitte am Montagabend (13. November) in zweiter Instanz des Falles in einem schriftlichen Verfahren annahm.

„Die Spielwertung bleibt so wie die Partie ausgetragen wurde. 2:0 für Bausenhagen“, sagte Sportrichter Pfeffer am Donnerstag auf Nachfrage. Laut ihm hätten die beiden beteiligten Vereine seit 14 Uhr das Urteil samt Begründung schriftlich vorliegen. Zuvor hatte das BSG den Klubs eine sogenannte beabsichtigte Entscheidung zukommen lassen, zu der die Verantwortlichen der Vereine innerhalb von 48 Stunden noch schriftlich hätten Stellung beziehen können. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen.

Revision für GS Cappenberg ist nicht möglich

Pfeffer weiter: „Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Revision wird nicht erteilt.“ Cappenbergs einzige Möglichkeit, weiter gegen das BSG-Urteil vorzugehen, wäre, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen, denn bei einer Revision geht es nur darum, ob formale Fehler gemacht oder falsches Recht angewandt worden ist.

Doch wieso kam das BSG zu einem anderen Urteil als das Kreissportgericht? Pfeffer wollte zunächst nichts zu den genauen Gründen sagen, erklärte dann aber doch: „Uns lagen Videoaufzeichnungen von dem Spiel vor. Auf diese Bilder hatten die Vereine vor dem Kreissportgericht nicht aufmerksam gemacht. Bausenhagen hatte die Bilder erst im Nachgang gesichtet und uns einen Hinweis gegeben, dass wir uns diese doch bitte anschauen mögen.“ Weiter ins Detail gehen wollte Pfeffer nicht.

Am Mittwochabend hatte Thomas Gebhardt, Trainer des Cappenberger, am Rande des Kreispokalspiels der Frauen zwischen RW Unna und dem BSV Heeren im Livestream dieser Sportredaktion gesagt, dass dem Klub ein beabsichtigtes Urteil vorliege. Dazu erklärte er vielsagend: „Unser Vorstand kümmert sich darum. Es war wohl nicht die letzte Sitzung. Für mich ist es wegen des Schiedsrichter-Fehlers ein klares Wiederholungsspiel.“