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Wie Verbrecher auch eingefärbte Geldscheine aus Geldautomaten-Sprengungen noch nutzen
Geldautomaten-Sprengungen
Das Sprengen von Geldautomaten ist eine Seuche. Dabei könnte man denken, alle Automaten machten bei einer Sprengung die Geldscheine mit Farbe unbrauchbar. Doch das ist ein doppelter Irrtum.
Allein in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen wurden nach Angaben des Landeskriminalamtes 99 Geldautomaten gesprengt. Dabei blieb es in 57 Fällen bei einem Versuch. Das heißt: Die Täter kamen nicht an das Geld heran.
Als Außenstehender wundert man sich schon über diese vielen Taten, denn man setzt eigentlich zweierlei voraus: 1. Dass alle Geldautomaten ihr Geld mit Farbpatronen sichern, so dass es bei einem Aufbruch eingefärbt wird. 2. Dass eingefärbtes Geld für die Verbrecher wertlos geworden ist. Doch das ist ein zweifacher Irrtum.
Der Frust des Landeskriminalamtes
Auf Anfrage unserer Redaktion antwortete das Landeskriminalamt auf die Frage, ob inzwischen eigentlich alle Geldautomaten mit Farbpatronen gesichert sind, mit einem schlichten „Nein“. Aus den Erläuterungen des LKA lässt sich der Frust über das fehlende Problembewusstsein mancher Banken herauslesen: „Die Banken haben noch nicht alle Präventionsempfehlungen der Polizei umgesetzt“, schreibt ein LKA-Sprecher auf unsere Anfrage. Nach wie vor gebe es in NRW mit 10.000 Geldautomaten viel zu viele. Zudem nutze es wenig, wenn der einzelne Automat besser geschützt werde, dann wichen die Täter eben zum nächsten aus.
Für das LKA steht fest: „Solange Automaten in einer solchen Vielzahl aufgestellt sind, wird es derartige Taten geben. Ein Ansatz wäre, dass die Banken gemeinschaftlich deutlich weniger Geräte betreiben und diese dann herausragend gesichert und unter Umständen auch an für die Täter unattraktiven Orten aufgestellt sind.“
Der zweite große Irrtum
Zum zweiten Irrtum: Selbst wenn durch die Sprengung eines mit Farbpatronen gesicherten Geldautomaten die Scheine eingefärbt werden, sind sie für die Täter nicht wertlos. Zwar verwies der LKA-Sprecher Gerüchte, wonach die Täter aus Holland eingefärbtes Geld nach Südosteuropa transferieren, wo Spezialisten die Scheine so entfärben, dass sie wieder in Umlauf kommen, ins Reich der Fantasie: „Das ist nach unseren Erkenntnissen nicht zutreffend.“
Aber, so der LKA-Sprecher. „Man kann lediglich seitens der Täterschaft versuchen, die Scheine über Bezahlautomaten o.ä. in den Kreislauf zu bringen.“ Das heißt: Diese Bezahlautomaten erkennen eingefärbte Geldscheine noch immer als gültig an. Das mag für die Verbrecher eine gute Nachricht sein, für Banken und die Bekämpfung von Geldautomaten-Sprengungen ist es das exakte Gegenteil.
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.
