Welche Strafen betrunkenen Radlern drohen

In der Karnevalszeit wird gern mal das ein oder andere Glas zu viel getrunken. Unter Alkoholeinfluss hinters Auto-Lenkrad setzen, ist absolut tabu. Aber wie verhält es sich es mit Fahrradfahren?

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Göttingen

, 31.01.2018, 11:09 Uhr / Lesedauer: 1 min
Unter Alkoholeinfluss sollte man besser auch das Fahrrad stehen lassen. Foto: Patrick Seeger/dpa

Unter Alkoholeinfluss sollte man besser auch das Fahrrad stehen lassen. Foto: Patrick Seeger/dpa

Nach einer feucht-fröhlichen Party mit Alkohol sollte sich keiner mehr ans Autosteuer setzen. Doch auch das Fahrrad ist dann keine sichere Alternative, klärt der Pressedienst Fahrrad (pd-f) auf.

Das Limit fürs absolute Fahrverbot liegt hier mit 1,6 Promille zwar deutlich höher als beim Auto (0,5 Promille). Doch wer auffällig - etwa in Schlangenlinien - radelt oder einen Unfall verursacht, kann schon ab 0,3 Promille mit Geldstrafen und Punkten rechnen. Alkoholisiert radeln ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, so der pd-f.

Ab 1,6 Promille gelten Radler als absolut fahruntauglich. Wer dann radelt, muss mit drei Punkten in Flensburg sowie einer Geldstrafe rechnen. Die ist nach dem Einkommen gestaffelt. Außerdem ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fällig, bei der ein Führerscheinverlust droht.