Urteil: Türkischer Totschläger darf ausgewiesen werden
Ein wegen Totschlags verurteilter Türke darf aus Deutschland ausgewiesen werden. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag nach dem neuen Ausweisungsrecht entschieden (Az.: 8 K 11343/17). Von dem 62-Jährigen, der bereits 1977 in der Türkei an einer tödlichen Auseinandersetzung beteiligt gewesen sei, gehe weiterhin eine Gefahr aus.

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Foto: Martin Gerten/Archiv
Er hatte 2014 in Düsseldorf einen Landmann erstochen und war dafür zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der 62-Jährige argumentierte, er lebe seit über 30 Jahren mit seiner Familie in Deutschland und sei bei der Tat in einer Ausnahmesituation gewesen. In der Türkei drohe ihm Blutrache und eine schlechtere medizinische Versorgung.
Doch das Gericht befand, die nach dem neuen Ausweisungsrecht gebotene Interessenabwägung falle zu seinen Lasten aus. Das Interesse an seiner Ausweisung überwiege. Er habe bislang keine Einsicht gezeigt. Seine Kinder seien volljährig, konkrete Anzeichen für eine Blutrache gebe es nicht. Gegen das Urteil ist noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich.
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