Rechtsextremisten und Islamisten im Visier

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat im vergangenen Jahr für insgesamt 22 Abhör- oder Überwachungsmaßnahmen Sonderbefugnisse genutzt. Dabei ging es in jeweils zehn Fällen um die Beobachtung des Rechtsextremismus und des Islamismus. Das geht aus dem Jahresbericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) hervor, der am Mittwoch auf der Tagesordnung des Düsseldorfer Landtags steht.

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Düsseldorf

, 23.04.2018, 16:50 Uhr / Lesedauer: 1 min

Der Verfassungsschutz darf Bürger nur in strikten Ausnahmefällen abhören, das Postgeheimnis verletzen oder heimlich Bewegungsprofile erstellen. Von solchen Befugnissen habe der Verfassungsschutz NRW „maßvoll aber weiter verstärkt Gebrauch gemacht“, heißt es im Bericht.