Kreuzpflicht gilt nicht für Hochschulen, Theater und Museen

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München

, 30.05.2018, 15:31 Uhr / Lesedauer: 1 min

Die bayerische Staatsregierung nimmt drei publikumswirksame Bereiche von der ab Freitag geltenden Kreuzpflicht in Behörden aus: Für staatliche Hochschulen, Museen und Theater gilt keine Verpflichtung, sondern lediglich eine „Empfehlung“. Eine Sprecherin des Kunst- und Wissenschaftsministeriums in München bestätigte einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Auf Anordnung von Ministerpräsident Söder sollen die Behörden des Freistaats ein Kreuz im Eingangsbereich anbringen.

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