Warum eine Patientenverfügung für jeden wichtig ist

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Patientenverfügung – das Wort kennt jeder. Doch was ist damit wirklich gemeint? Mit einer Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen gewollt oder nicht gewollt werden. Juristisch betrachtet ist das Thema jedoch deutlich vielschichtiger. Viele Aspekte sind den meisten Menschen gar nicht bekannt.

NRW

, 25.10.2016, 12:52 Uhr / Lesedauer: 2 min
Die Stiftung Patientenschutz vermutet, dass die Inhalte des Patientenverfügungsgesetzes bei den geschätzt 23 Millionen Menschen, die eine Patientenverfügung verfasst haben, weitgehend unbekannt sind. Foto: Jens Kalaene

Die Stiftung Patientenschutz vermutet, dass die Inhalte des Patientenverfügungsgesetzes bei den geschätzt 23 Millionen Menschen, die eine Patientenverfügung verfasst haben, weitgehend unbekannt sind. Foto: Jens Kalaene

Eine Patientenverfügung ist eine schriftlich niedergelegte Erklärung für eine Situation, in der der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) stellte dazu aber jüngst klar, dass pauschale Formulierungen in Patientenverfügungen wie "auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten", nicht ausreichen und unwirksam sind. Nach Ansicht des BGH sind Patientenverfügungen nur dann wirksam, wenn einzelne Maßnahmen konkret genannt oder Krankheiten und Behandlungssituationen eindeutig dargelegt sind. 

„Damit solche Lücken nicht auftreten, sollten alle wichtigen Dokumente erstellt werden“, erklärt Juristin Christiane Rock von der Verbraucherzentrale NRW. „Nur mit der Kombination dieser Dokumente ist der Patient auf der richtigen Seite.“ Allerdings warnt Rock vor einer Panikmache: „Die Betroffenen sollten jetzt ruhig und besonnen reagieren.“ Sie empfiehlt, sich bei Verunsicherung über die eigene Patientenverfügung Rat bei Experten zu holen.

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Einer dieser Spezialisten ist Rechtsanwalt Dr. Christian Probst vom Unternehmen PatientenverfügungPlus. Probst hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen die Angst vor dem Thema Patientenverfügung zu nehmen und für mehr Aufklärung in der Bevölkerung zu sorgen. „Mit der Patientenverfügung nimmt man Einfluss auf die eigene Zeit in der Pflege und kann damit einen wichtigen Beitrag zur eigenen Lebensqualität leisten“, sagt Probst. 

Selbstbestimmte Entscheidungen in der eigenen Pflege zu treffen, das ist auch für Adelheid von Stösser, Vorsitzende des Pflege-Selbsthilfeverbandes, entscheidend. „Nur dann kann man von menschenwürdiger Pflege sprechen“, so von Stösser. Oft sieht sie bei ihrer Arbeit Fälle, in denen nicht ausreichend geregelt wurde, was zu tun ist, wenn sich die betroffene Person nicht mehr äußern kann. Der letzte Fall ist gar nicht lange her: „Eine 64-Jährige lag seit einem Jahr im Wachkoma bis sich Ärzte und Angehörige einigten, die Sonderernährung wegzulassen. Allen wäre ein fürchterliches Jahr erspart geblieben, wäre festgehalten worden, dass für diesen Fall die Sonderernährung als lebenserhaltende Maßnahme abgelehnt wird.“

Großes Interesse nach Information

Der große Stellenwert von selbstbestimmter Pflege spiegelt sich immer wieder in solchen Fällen. „Generell ist ein großes Interesse nach Information da“, stellt Dr. Andrea Martin, Rechtsanwältin aus Werne, seit einigen Jahren fest. Seit 13 Jahren hält sie Vorträge über das Thema. „Die Bürger werden selbstbestimmter und selbstbewusster. Es hat sich eine Dynamik entwickelt, die viele Leute ermutigt, sich Gedanken zu machen.“

Sich kritische Gedanken zu machen und Rat zu holen ist wichtig, da sind sich die Experten einig. Dr. Christian Probst von PatientenverfügungPlus  fasst die Kombination der erforderlichen Dokumente zusammen:

Patientenverfügung: legt fest, welche medizinischen Maßnahmen gewollt oder nicht gewollt werden Vorsorgevollmacht: bestimmt rechtlichen Vertreter für den Fall, dass der Betroffene nicht mehr für sich selbst handeln kann. Es ist eine umfassende Handlungsbefugnis für den Vertreter. Empfehlenswert ist es, nur eine Person zu bevollmächtigen, damit es nicht zu Konflikten zwischen mehreren Vertretern kommen kann.
Betreuungsverfügung: Hier wird ein Betreuer, also ein gesetzlicher Vertreter, vorgeschlagen. Dieser kommt ins Spiel, falls kein Bevollmächtigter benannt worden ist oder die Vollmacht Lücken aufweist. Durch das Betreuungsverfahren kommen Kosten für Gerichtsgebühren, Gutachten und den Lohn des Berufsbetreuers auf den Betroffenen zu, die durch eine Betreuungsverfügung hätten vermieden werden können.

 

Die Webseite PatientenverfügungPlus wurde jüngst vom Verbraucherportal finanztip.de ausgezeichnet. Sie bietet Informationen zum Thema und stellt anwaltlich und notärztlich entwickelte Dokumente bereit. Die Dokumente werden mit Hilfe eines Frage-Antwort-Systems erstellt. Alle Dokumente, die auf dem Portal erstellt werden, werden digital abgespeichert und sind lebenslang abruf- und aktualisierbar. Außerdem gibt es einmal im Jahr eine kostenlose Erinnerung an eine mögliche Aktualisierung.

Unterlagen lebenslang abrufbar

Damit die Unterlagen im Ernstfall auch gefunden werden, können die Vorsorgedokumenten online hinterlegt werden. Mit einem Notfallausweis und einem Aufkleber für die Gesundheitskarte werden andere hiervon unterrichtet und können die hinterlegten Unterlagen einsehen. All diese Punkte haben dazu geführt, dass das Verbraucherportal finanztip.de die Webseite PatientenverfügungPlus seit Juli als Rechtsdienstleister Vorsorge empfiehlt. Im Test sammelte die Webseite vor allem Punkte dafür, dass sie „gut verständlich“ sei und ein „individualisiertes Vorsorgepaket“ anbiete. Der einmalige Preis von 47 Euro wurde als "fair“ bewertet.

Qualitätscheck der Stiftung Patientenschutz

Kostenlos ist ein Qualitäts-Check der Patientenverfügungsberatung, den die Deutsche Stiftung Patientenschutz veröffentlicht hat. Die Stiftung hat 10 Punkte zusammengefasst, die für eine gute Beratung zur Patientenverfügung wichtig sind. Dabei geht es unter anderem um die Verfügbarkeit der Unterlagen, die Erfahrung der Berater und letztlich auch den Preis.