Wann Reisende mit dem 9-Euro-Ticket auch Fernverkehrszüge nutzen dürfen

Mit dem Zug durch Deutschland

Das 9-Euro-Ticket gilt auf den Strecken des Nahverkehrs, doch in einigen Fällen dürfen Reisende auch die Züge des Fernverkehrs nutzen. Wo und wann, zeigt unsere Übersicht.

28.05.2022, 11:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Am 1. Juni kommt das 9-Euro-Ticket, mit dem Reisende mit der Bahn günstig quer durch Deutschland fahren. Gültig ist es grundsätzlich nur im Nahverkehr – also in Regionalbahn (RB) und Regionalexpress (RE), U-Bahn, S-Bahn, Bus und Tram. Doch es gibt Ausnahmen: In bestimmten Fällen dürfen Reisende auch mit dem ICE oder IC fahren.

NRW: Umstieg auf Fernverkehr bei Verspätungen möglich

Das ist zum einen dann der Fall, wenn Fahrgäste in Nordrhein-Westfalen unterwegs sind und ihr Zug sich verspätet. Der Grund: In NRW gilt die Mobilitätsgarantie, die auch beim 9-Euro-Ticket greift. Das bedeutet: Verspäten sich Busse oder Bahnen in NRW um mindestens 20 Minuten oder fallen aus, so dürfen Fahrgäste alternativ auch auf IC- oder ICE-Züge ausweichen. Dazu kaufen sie ein reguläres Ticket und lassen sich den erhöhten Fahrpreis später erstatten.

Sollte kein Zug verfügbar sein, dürfen Reisende auch auf Taxis oder Car-Sharing-Systeme zurückgreifen. Bei letzterer Möglichkeit werden maximal 30 Euro beziehungsweise 60 Euro zwischen 20 und 5 Uhr erstattet. Wichtig: Die Mobilitätsgarantie NRW greift nicht, wenn Naturereignisse, Unwetter oder Streiks der Grund für Verspätungen und Ausfälle sind.

IC und ICE mit 9-Euro-Ticket nutzen: Diese Regeln gelten in NRW

Um ihr Geld zurückzuerhalten, müssen die Reisenden ein Erstattungsformular auf der Website der Mobilitätsgarantie NRW herunterladen und ausfüllen. Fahrgäste müssen dabei immer eine Quittung vorlegen.

Wichtig: Die Mobilitätsgarantie gibt es nur in NRW, in anderen Bundesländern besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Auf diesen IC-Verbindungen könnte das 9-Euro-Ticket gelten

Zum anderen könnte das 9-Euro-Ticket auf bestimmten Strecken gelten, in denen der lokale Nahverkehr mit dem davon unabhängigen DB Fernverkehr kooperiert. Zum Hintergrund: Die Deutsche Bahn lässt Regionalzüge zum einen von DB Regio, zum anderen auch von DB Fernverkehr betreiben.

Bislang dürfen Reisende mit einem Nahverkehrsticket auch bestimmte IC-Verbindungen nutzen, und zwar auf den folgenden Strecken:

  • Bremen-Norddeich Mole
  • Elsterwerda-Berlin
  • Berlin-Prenzlau
  • Potsdam-Berlin-Cottbus
  • Dillenburg-Letmathe
  • Erfurt-Gera
  • Stuttgart-Konstanz (Gäubahn)

Klar ist, dass Nutzerinnen und Nutzer mit dem 9-Euro-Ticket auf der Gäubahn-Strecke zwischen Stuttgart und Konstanz am Bodensee fahren dürfen, die von IC bedient wird. Das baden-württembergische Verkehrsministerium hat sich mit der Bahn auf eine Sonderregelung geeinigt.

Ob auch die anderen Verbindungen ab dem 1. Juni mit dem 9-Euro-Ticket befahrbar sind, stehe noch nicht fest. Die DB Fernverkehr befinde sich dazu aktuell in Gesprächen mit den Aufgabenträgern der Länder, sagt ein Sprecher der Bahn dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) auf Nachfrage.

Garmisch-Partenkirchen: Ein Mann hält ein 9-Euro-Ticket in der Hand, im Hintergrund fährt ein Zug der Deutschen Bahn vor der Bergkulisse des Wettersteingebirges vorbei.

Garmisch-Partenkirchen: Ein Mann hält ein 9-Euro-Ticket in der Hand, im Hintergrund fährt ein Zug der Deutschen Bahn vor der Bergkulisse des Wettersteingebirges vorbei. © picture alliance/dpa

Wer nach diesen Verbindungen in der Bahnapp suche, finde daher derzeit auf diesen Verbindungen den Hinweis, dass das 9-Euro-Ticket nicht gültig sei.

So erkennen Reisende, auf welchen Strecken das 9-Euro-Ticket gilt

Reisende sollten vor Fahrtantritt vorsichtshalber prüfen, ob ihr gewünschter Zug tatsächlich vom 9-Euro-Ticket abgedeckt wird. Dazu geben Fahrgäste in der App DB-Navigator die jeweilige Verbindung ein, etwa von Bremen nach Norddeich-Mole. Wer zum Beispiel am Abend des 5. Juni um 19.53 Uhr von der Hansestadt an die See fahren will, liest dort die Zugbezeichnungen „IC 2034/RE 56″.

Klicken Nutzerinnen und Nutzer anschließend auf den nebenstehenden Pfeil, steht dort: „Alle Nahverkehrskarten werden anerkannt“. Je nach Ausgang der Gespräche zwischen Bahn und Ländern dürfen die jeweiligen Strecken dann auch mit dem 9-Euro-Ticket befahren werden oder eben nicht. Andernfalls lesen Reisende dort im Kleingedruckten „9-Euro-Ticket nicht gültig.“

Wichtig: Sollten die Gespräche der Bahn erfolgreich sein, würde es sich bei diesen dann befahrbaren IC-Verbindungen noch immer um Ausnahmen handeln. Für den Großteil aller anderen IC-Züge müssen Reisende nach wie vor ein Ticket lösen. Wer ohne gültige Fahrschein unterwegs ist, kann wegen Schwarzfahrens belangt werden.

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RND/vh

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