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Wann müssen die Läden wieder schließen? Donnerstag, Freitag oder erst Montag?
Corona-Chaos
Nordrhein-Westfalen hat am Dienstag (23. März) den dritten Tag in Folge die Inzidenz von 100 überschritten. Laut Notbremse müssten also Donnerstag die Läden wieder schließen. Aber kommt das so?
Nach dem Chaos-Montag im nordrhein-westfälischen Einzelhandel schließt sich der Chaos-Dienstag nahtlos an. Am Montag hatte das Oberverwaltungsgericht Münster zunächst alle bestehenden Zugangsbeschränkungen und Terminvorgabe-Vorschriften aufgehoben, bevor das Land sie um Mitternacht wieder in Kraft setzte. Jetzt gibt es neue Verwirrung um die Frage der Notbremse.
Am 3. März hatten sich Bund und Länder auf Lockerungen etwa für den Einzelhandel, aber auch auf eine Notbremse geeinigt. Die besagt: Wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz von 100 überschritten wird, werden die Lockerungen zurückgefahren. Für den Handel hieße das: Die Läden müssen schließen, man kann nur noch bestellen und abholen. Auch ein Besuch per Terminvergabe ist verboten.
Am Dienstag (23. März) ist diese Marke in Nordrhein-Westfalen erreicht. Mit 109,2 liegt die Inzidenz den dritten Tag hintereinander über 100. Nach den Beschlüssen vom 3. März hieße das: Am darauffolgenden zweiten Werktag müssten die Läden wieder zu sein. In diesem Fall würde das ab Donnerstag gelten.
In der Nacht, nach den stundenlangen Beratungen zwischen Bund und Ländern sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, NRW werde die Beschlüsse eins zu eins umsetzen. Er sagte allerdings auch, dass alle Regelungen erst ab Montag mit dem Inkrafttreten der noch auszuarbeitenden neuen Coronaschutzverordnung in Kraft treten werden.
Was also gilt denn jetzt? Müssen die Läden schon Donnerstag schließen? Oder erst am Montag? Oder vielleicht am Freitag oder Samstag dazwischen? Eine Nachfrage unserer Redaktion in der Staatskanzlei brachte am Dienstagmorgen keine Klarheit.
Diese Frage sei noch nicht geklärt, teilte ein Sprecher mit. Genau darüber werde noch diskutiert. Und dann, so sagte er, müsse ja eine entsprechende Entscheidung in eine rechtlich verbindliche Verordnung gepackt und veröffentlicht werden. Wann das so weit sein werde, sei offen. Klar sei aber auch, dass es durchaus denkbar sei, dass diese Verordnung noch vor Montag in Kraft treten könne.
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.
